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Rechtstipp: Bei doppelter Oxidant-Konzentration zahlt der Friseur Schmerzensgeld

06.05.2024

Trägt die Kundin eines Friseursalons bei einer missglückten Blondierung Verbrennungen auf der Kopfhaut und eine dauerhaft kahle Stelle am Kopf davon, so muss der Betreiber des Salons der Frau ein Schmerzensgeld (hier in Höhe von 4.000 €) zahlen. Das gelte auch dann, wenn der Friseur behauptet, er habe ein 4,5-prozentigen Oxidant benutzt, das eine solche Wirkung nicht mit sich brächte. Stellt ein Sachverständiger des Friseurhandwerks jedoch fest, dass eine solche Verletzung mit einem Wasserstoffperoxidgehalt von 4,5 Prozent nahezu auszuschließen sei, so sei davon auszugehen, dass die Konzentration mindestens doppelt so hoch gewesen sein muss - und damit ein Fehler des Friseurs. (AmG München, 159 C 18073/21)

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