Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Waffenverbot: Rechtsextremist scheitert ...

Waffenverbot: Rechtsextremist scheitert mit Eilantrag

02.06.2025

Ein Mitglied der Partei "Die Heimat" ist mit einem Eilantrag gegen ein Waffenverbot, das die Stadt Braunschweig gegen es verfügt hatte, gescheitert.

Der Antragsteller betreibt einen Online-Shop mit Survivalgegenständen, in dem er auch Waffen verkauft, für die keine Erlaubnis erforderlich ist. Außerdem schult er in den sozialen Medien andere im Umgang mit erlaubnisfreien Waffen und dreht entsprechende Werbevideos.

Die Stadt Braunschweig untersagte ihm mit Bescheid vom 19.02.2025 "den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen und Munition, zu deren Erwerb es keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf" (zum Beispiel Schreckschuss- und Druckluft- sowie Hieb- und Stichwaffen); außerdem untersagte sie den Besitz von Waffen und Munition, für deren Besitz eine Erlaubnis erforderlich ist. Die Stadt ordnete den Sofortvollzug hinsichtlich der beiden Verbote an.

Der hiergegen gerichtete Eilantrag blieb vor dem VG Braunschweig erfolglos. Dieses hält das Waffenverbot für voraussichtlich in vollem Umfang rechtmäßig. Der Antragsteller besitze nicht die für den Erwerb oder Besitz von Waffen erforderliche Zuverlässigkeit, weil er Mitglied der Partei "Die Heimat" sei. Dabei handele es sich um eine Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge.

Das Gericht verweist dazu auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das in seinem Urteil vom 17.01.2017 die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festgestellt hat. Zu Begründung habe das BVerfG seinerzeit darauf hingewiesen, die NPD verstoße mit ihrem die Menschenwürde verletzenden ethnischen Volksbegriff, ihrem gegen das Demokratieprinzip verstoßenden Begriff der "Volksherrschaft" sowie dem von ihr angestrebten "Nationalstaat", der nicht mit dem Prinzip der parlamentarischen Demokratie vereinbar sei, gegen die Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Mit Urteil vom 23.01.2024 habe das BVerfG außerdem die Partei "Die Heimat" als Nachfolgepartei der NPD für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 des Parteiengesetzes ausgenommen. Es habe das damit begründet, dass diese Partei unverändert die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachte und nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet sei.

Das VG stellt in seinem Eilbeschluss fest, schon die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung führe zur Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Dem Betroffenen müsse dazu nicht nachgewiesen werden, dass er sich darüber hinaus individuell verfassungsfeindlich betätigt. Es gebe keinen Grund dafür, im vorliegenden Fall von der Regelvermutung der Unzuverlässigkeit abzuweichen. Dafür reiche insbesondere nicht aus, dass der Betroffene sich bisher straffrei und waffenrechtlich beanstandungsfrei verhalten habe. Dies werde vom Waffengesetz vorausgesetzt und sei der Normalfall.

Das Verbot verstoße auch nicht gegen das Grundrecht des Antragstellers auf Berufsfreiheit. Die Allgemeinheit habe ein besonderes Interesse am Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit und vor den Folgen eines Waffenbesitzes unzuverlässiger Personen. Dieses Interesse überwiege das berufliche Interesse des Antragstellers daran, Waffen erwerben und besitzen zu dürfen.

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 28.05.2025, 5 B 194/25

Mit Freunden teilen