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Baden-Württembergische Steuerverwaltung: Rekordzahlen im Pandemiejahr 2020

13.08.2021

Die baden-württembergische Steuerverwaltung hat mit rund 4,2 Millionen Einkommensteuererklärungen im Jahr 2020 einen neuen Rekord verbucht. Trotz erschwerter Arbeitsbedingungen durch die Corona-Pandemie habe in 2020 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer um einen Tag verbessert werden können, so das Finanzministerium des Landes. Zusätzlich zu diesen Aufgaben hätten die steuerlichen Hilfsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen, umgesetzt werden müssen.

Bei den kassenmäßigen Steuereinnahmen hätten sich jedoch coronabedingte Einbußen um Vergleich zu den Rekordeinnahmejahren 2018 und 2019 gezeigt. Mit rund 77,4 Milliarden Euro sei ein Minus von 5,5 Prozent zu 2019 eingenommen worden. Dies zeige sich insbesondere bei der Lohn- und Einkommensteuer. Gerade der stationäre Einzelhandel und Gastronomiebetriebe unterlägen der Einkommensteuer. Die Folgen des Lockdowns im Frühjahr und Herbst 2020 hätten nicht durch die Einnahmen des Sommers ausgeglichen werden können.

Der bereits vor der Pandemie vorangetriebene Ausbau der Digitalisierung in der Finanzverwaltung war laut baden-württembergischem Finanzministerium ein Vorteil, der der Arbeit unter Pandemie-Bedingungen geholfen habe. Die Pandemie habe auch als Innovationsbeschleuniger gedient, meint die Finanzstaatssekretärin Gisela Splett hierzu. Beispielsweise seien seit Herbst 2020 Videokonferenzsysteme landesweit in allen Dienststellen installiert. Mit dieser Ausstattung könne sowohl interner als auch externer Austausch stattfinden, zum Beispiel mit Steuerberatern.

Baden-Württemberg habe 2020 als erstes Land ein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet. Hierbei seien nur zwei Komponenten für die Bewertung ausschlaggebend: der Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße, resümierte Splett. "Damit setzen wir auf ein einfaches, transparentes und bürokratiearmes Modell." Der Ministerrat habe nun grünes Licht für eine Erweiterung des Modelles um die Grundsteuer C gegeben. Dadurch erhielten die Kommunen ein Instrument, für baureife, unbebaute Grundstücke höhere Hebesätze festzulegen. "Damit können Kommunen selbst Anreize setzen, um brachliegende Grundstücke zu bebauen. Das dient der Innenentwicklung und kann dem Flächenverbrauch entgegenwirken", sagte Splett. In der Steuerverwaltung liefen nun die Vorbereitungen für die Umsetzung der Reform. Rund 5,6 Millionen Grundstücke müssten allein in Baden-Württemberg neu bewertet werden.

Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 28.07.2021

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