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Bund der Steuerzahler von Muster-Infoschreiben enttäuscht

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 12.05.2022

Umsetzung der Grundsteuerreform lässt Bürgerfreundlichkeit vermissen

Das Datum, ab dem die Grundstückbesitzer ihre Steuererklärung für die Grundsteuer abgeben müssen, rückt näher. Ab dem 1. Juli 2022 muss die sogenannte Feststellungserklärung an das Finanzamt übermittelt werden. Die baden-württembergische Finanzverwaltung beginnt ab Montag, den 16. Mai 2022, mit dem Versand der Muster-Informationsschreiben an die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken. Die Aktion dauert voraussichtlich bis Ende Juni 2022.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg zeigt sich vom Inhalt enttäuscht. „Wir bemängeln mit Blick auf dieses Schreiben eine fehlenden Bürgerfreundlichkeit seitens der Finanzverwaltung. Man hätte die Bürger hier mit noch viel mehr Informationen versorgen können“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, deutlich. Es sei bei diesem Prozedere zudem allgemein unverständlich, dass es der Finanzverwaltung nicht möglich war, eine bereits mit allen relevanten Daten vorausgefüllte Feststellungserklärung an die betroffenen Bürger zu senden. „Dies wäre ein echter Service und eine große Hilfe für die Bürger gewesen. Und es wäre aus unserer Sicht auch zeitlich möglich gewesen. Schließlich herrscht schon lange Klarheit darüber, dass es zu Änderungen im Zuge der Grundsteuerreform kommt“, so Möller.

Der Steuerzahlerbund weist daraufhin, dass stattdessen in dem jetzigen Schreiben notwendige Angaben, die der Finanzverwaltung eigentlich vorliegen, nicht enthalten sind. „Man bekommt hier nur das Aktenzeichen und die Gemarkung genannt. Die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert bekommt man leider nicht mitgeteilt“, so Möller. Dass es hier auch bürgerfreundlicher geht, zeige das Beispiel Rheinland-Pfalz. „Da ist die Hilfestellung für die Bürger deutlich ausgeprägter, denn hier finden sich alle Angaben, die man benötigt hätte, um in Baden-Württemberg die Erklärung abgeben zu können“, stellt Möller fest.

Kritisch sieht es der Bund der Steuerzahler auch, dass die Finanzverwaltung in Ihrem Schreiben nicht darauf verweist, dass die Feststellungserklärungen in Härtefällen, sprich wenn die vorhergesehene Abgabe über das Steuerportal ELSTER nicht möglich ist, auch in Papierform abgegeben werden können. Auch der Hinweis, dass die für eine Abgabe in Papierform notwendigen Formulare in den Finanzämtern erhältlich sind, fehlt in dem Informationsschreiben.

Äußerst skeptisch zeigt sich der Steuerzahlerbund zudem, dass die Finanzverwaltung im Land nach wie vor am 31. Oktober 2022als Ende der Abgabefrist für die Feststellungserklärungen festhalten will. Eine Umfrage des BdSt Baden-Württemberg aus dem April unter den fast 200 Gutachterausschüssen hat gezeigt, dass viele Ausschüsse für eine Verlängerung der Frist plädieren weil sie vermutlich mit der Wertermittlung nicht rechtzeitig fertig werden. „Da die Steuerzahler aber für die Erstellung ihrer Feststellungserklärung auf die Bodenrichtwerte angewiesen sind, sollte das Fristende 31. Oktober deutlich verlängert werden. Es ist den Steuerzahlern und ihren Steuerberatern nicht zuzumuten, immer wieder in den Portalen nachzusehen, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten Werte inzwischen vorliegen“, sagt Möller.

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Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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