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Zweites Familienentlastungsgesetz

Stellungnahmen & Eingaben 28.09.2020

Der Gesetzgeber plant, Familien steuerlich zu entlasten. Dazu soll der Grundfreibetrag für Erwachsene sowie die Kinderfreibeträge ab dem Jahr 2021 steigen. Auch das Kindergeld wird ab 2021 voraussichtlich um monatlich 15 Euro pro Kind höher ausfallen. Ergänzend wird der Einkommensteuertarif leicht verschoben, um die sog. kalte Progression zu beseitigen. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler richtige Schritte, denn die regelmäßige Anpassung des Grund- und Kinderfreibetrags sind verfassungsrechtlich geboten. Allerdings sieht der Verband weiteren Aktualisierungsbedarf, wie wir in unserer Stellungnahme und in der Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages unterstrichen. Im Steuerrecht gibt es nämlich weitere Beträge, die Kinder und Familien betreffen, z. B. um Ausgaben für die Kitabetreuung abzusetzen. Auch diese sollten steigen. Zudem setzten wir uns für eine bessere steuerliche Berücksichtigung des Homeoffice ein, denn viele Eltern mussten während der Corona-Krise ihren Job von zu Hause aus erledigen. Die damit verbunden Ausgaben sollten pauschal als Werbungskosten anerkannt werden, so unser Vorschlag.

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