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Start der neuen Bundesregierung
Zusatzbelastung bei der Grundsteuer
Kosten für ein Gutachten variieren je nach Gemeinde
Die meisten Eigentümer in Baden-Württemberg haben in den letzten Wochen von der Kommune ihren Grundsteuerbescheid erhalten. Teilweise war das verbunden mit einer deutlich gestiegenen Grundsteuerlast. Um dagegen vorzugehen, haben die Bürger die Möglichkeit, mit einem Gutachten einen um mehr als 30 Prozent niedrigeren Grundstückswert für den Stichtag 1. Januar 2022 nachzuweisen. Nur so lässt sich die neu berechnete Grundsteuer noch nach unten korrigieren. Das Problem: Die Kosten dieser Gutachten tragen die Steuerzahler. Manche Kommunen bieten hierfür über ihre Gutachterausschüsse ein sogenanntes „vereinfachtes Gutachten“ an, das vergleichsweise günstig ist. Der BdSt hat sich hierzu bei den Gutachterausschüssen umgehört und festgestellt, dass diese Thematik dort sehr unterschiedlich behandelt wird.
So bietet Stuttgart ein vereinfachtes Gutachten an, Karlsruhe tut das nicht. In Friedrichshafen ist es möglich, in Ravensburg nicht. In Baden-Württemberg entscheidet somit schlichtweg der Standort des Hauses, ob man die Möglichkeit hat, ein vereinfachtes Gutachten bzw. Kurzgutachten erstellen zu lassen, mit dem man als Eigentümer den festgestellten Wert des Grundstücks noch einmal neu bewerten lassen kann. Dabei wird lediglich auf den Wert von Grund und Boden geachtet, die Bebauung spielt keinerlei Rolle. Außerdem müssen sich die Wertabweichungen für den Gutachterausschuss in der Regel einfach aus den Planunterlagen ableiten lassen. Ortsbesichtigungen oder Ähnliches werden nicht vorgenommen.
Die Erkenntnis der ungleichen Angebotslage liefert eine Umfrage des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg bei den 109 Gutachterausschüssen im Land, in der angefragt wurde, in welchen Regionen die Bürger vereinfachte Gutachten einholen können. Über 60 Gutachterausschüsse haben geantwortet, der Stand der Daten ist der 10. April 2025. „Dass es davon abhängt, in welchem Ort das Grundstück liegt, ob die Steuerzahler ein vergleichsweise günstiges Gutachten beauftragen können, ist ein unhaltbarer Zustand. Der BdSt appelliert daher an die Ausschüsse, die das vereinfachte Gutachten bisher nicht anbieten, es zukünftig zu tun. Denn es ist schlichtweg unfair, wenn einige Steuerzahler die Chance auf ein kostengünstigeres Gutachten haben und andere nicht“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich.
Neben der Tatsache, dass die Gutachten nicht von allen Ausschüssen angeboten werden, zeigt die BdSt-Umfrage auch die Unterschiede bei den Kosten auf. Muss man in Radolfzell 285,60 Euro und in Backnang 357 Euro für ein vereinfachtes Gutachten zahlen, ist es woanders ungleich teurer. So verlangen Böblingen und Ulm dafür jeweils 800 Euro. „Von zentraler Bedeutung ist das Angebot eines vereinfachten und preislich erschwinglichen Gutachtens vor allem vor dem Hintergrund, dass die „normalen“ deutlich teurer sind. In der Regel fallen hierfür Kosten in Höhe eines vierstelligen Betrags an, unabhängig davon, ob das Gutachten vom Gutachterausschuss oder einem zertifizierten Sachverständigen angefertigt wird“, beschreibt Möller die Vorzüge eines vereinfachten Gutachtens.
Ein „vereinfachtes Gutachten“ wird von den Gutachterausschüssen oft unterschiedlich definiert. Einige Gutachterausschüsse, wie z. B. Stuttgart, bieten sie zum Festpreis an, dafür ist der Anwendungsbereich stark eingeschränkt. Andere Gutachterausschüsse verstehen unter einem vereinfachten Gutachten ein Bodenwertgutachten, für das sie in der Regel 50 Prozent bis 60 Prozent der Gebührensätze für ein Vollgutachten bzw. Verkehrswertgutachten in Rechnung stellen. Auch nach Stundenaufwand rechnen manche Ausschüsse den Aufwand für solche vereinfachten Gutachten ab. Bei Gutachterausschüssen, die Festpreise für vereinfachte Gutachten anbieten, ist dennoch in vielen Fällen wegen der Besonderheiten des Grundstücks ein „normales“ Gutachten erforderlich. Dann wird der Antrag auf ein vereinfachtes Gutachten gegen eine geringere Bearbeitungsgebühr zurückgewiesen. Einige Gutachterausschüsse nehmen auch eine Vorprüfung vor, um abzuklären, ob die 30-Prozent-Grenze überschritten werden kann. Diese Vorprüfung nehmen einige Gutachterausschüsse kostenlos vor, andere gegen eine Bearbeitungsgebühr. Dass wertbeeinflussende Faktoren vom Finanzamt berücksichtigt werden, fordert der baden-württembergische Steuerzahlerbund im Zuge der Grundsteuerreform schon lange.
Eine Liste aller baden-württembergischen Gutachterausschüsse inklusive der Kontaktdaten findet man im Internet unter https://www.zgg-bw.de/. Die Übersicht der vom BdSt Baden-Württemberg gesammelten Angaben der Ausschüsse zu einem vereinfachten Gutachtenfinden Sie hier.