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+++ Wegen Corona-Krise: Lockerung bei der Kfz-Steuer geplant/ BdSt gibt Stellungnahme ab +++

Service GmbH / Corona 14.04.2020

Wegen der Corona-Krise soll es vorübergehend Lockerungen bei der Kraftfahrzeugsteuer geben. Nach dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums sollen für Fahrzeuge, die ermäßigt besteuert werden, die steuerliche Begünstigung nicht verlieren, auch wenn sie in der Krisensituation anderweitig - zum Beispiel als Krankentransporter - eingesetzt werden.

Unsere Stellungnahme - unsere Forderung

Dieser Vorschlag geht aus Sicht des Bundes der Steuerzahler aber nicht weit genug: Deshalb setzen wir uns in einer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium dafür ein, dass auch für andere Fahrzeuge, die wegen der Corona-Krise nicht genutzt werden können, keine Steuer anfällt. Denn: Viele Unternehmer können ihre Fahrzeuge aufgrund der Krise nicht mehr im Betrieb einsetzen. Fast alle Versicherer bieten aus diesem Grund für Nutzfahrzeuge eine beitragsfreie Ruheversicherung an (z.B. Reisebusse, Taxis oder Lieferfahrzeuge). Wir regen an, dass Fahrzeuge, die wegen der Corona-Krise ruhend gestellt werden und damit nicht mehr am Verkehr teilnehmen, auf Antrag von der Kfz-Steuer befreit werden können.

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