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Vorsicht walten lassen, Haushaltsvorschriften einhalten!

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 23.09.2020, JV

BdSt warnt vor kommunalen Schuldenhaushalten

Der Bund der Steuerzahler fordert die niedersächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise dazu auf, der Konsolidierung der Kommunalfinanzen bei den anstehenden Beratungen für die Haushalte 2021 höchste Priorität einzuräumen. Durch die Corona-Krise seien viele Kommunalhaushalte in Schieflage geraten. Das Landesamt für Statistik bezifferte das Finanzierungsdefizit der niedersächsischen Kommunen im 1. Halbjahr kürzlich auf 1,5 Milliarden Euro. Der Verband erinnert an die gesetzliche Pflicht, bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das mittelfristig den Weg zurück zu gesunden Kommunalfinanzen aufzeigt. BdSt-Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf mahnt: „Vor dieser Aufgabe dürfen sich die Kommunen nicht drücken. Wir warnen davor, im Windschatten von Corona die gesetzliche Pflicht zum Haushaltsausgleich beiseite zu wischen und die Kommunalverschuldung in die Höhe zu treiben.“ Er regt an, dass in den kommunalen Gremien bereits jetzt über konkrete und strukturelle Einsparmöglichkeiten beraten werden sollte.

In den kommunalen Kassen macht sich die Corona-Krise vor allem durch einen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen bemerkbar. Auf der Ausgabenseite wiegen steigende Sozialausgaben, zusätzliche Ausgaben bei der Gesundheitsversorgung, im Nahverkehr und der Defizitabdeckung kommunaler Einrichtungen (Schwimmbäder, Museen etc.) besonders schwer. Durch erhöhte Zuweisungen von Bund und Ländern werden diese Mindereinnahmen und Mehrausgaben zu einem beträchtlichen Teil bereits erstattet. Eine darüberhinausgehende mehrjährige Ausnahme von der gesetzlichen Pflicht zum Ausgleich kommunaler Haushalte bedarf es daher nicht, meint der BdSt.

Es ist unabdingbar, das kommunale Leistungsspektrum auf einen möglicherweise längerfristigen Zeitraum eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten vorzubereiten. Steuererhöhungen dürfen dabei nicht das Mittel der Wahl sein, schließlich leiden Bürger, Betriebe und Unternehmen ebenso unter der Krise wie die öffentlichen Haushalte. Stattdessen gehörten sämtliche konsumtiven Ausgaben auf den Prüfstand. Auch Investitionsvorhaben sind in den kommenden Jahren strikt nach Prioritäten zu ordnen. Weniger dringliche Vorhaben müssen verschoben und Prestigeprojekte begraben werden. Dabei hat der BdSt insbesondere Projekte im Blick, die für Kommunen aufgrund einer hohen Förderquote durch Bund, Land oder EU vermeintlich günstig erscheinen. Folgebelastungen (z.B. für zusätzliches Personal, erhöhte Abschreibungen, Instandsetzungskosten) geraten dabei häufig aus dem Blick. In der derzeitigen Situation ist die finanzpolitische Weitsicht aller Ratsmitglieder besonders gefordert.

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