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Vorläufigkeitsvermerk Solidaritätszuschlag

Stellungnahmen & Eingaben / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer 18.01.2010

Nachdem das Niedersächsische Finanzgericht ein vom Bund der Steuerzahler unterstütztes Musterverfahren (Az. 7 K 143/08) gegen den Solidaritätszuschlag am 25. November 2009 dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Klärung vorgelegt hat, fordert der Bund der Steuerzahler das BMF auf einen entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk zu erlassen. Mit einem Vorläufigkeitsvermerk werden die Steuerbescheide vorerst nicht bestandskräftig und allen betroffenen Steuerzahlern wird Rechtschutz gewährleistet – auch wenn sie keinen Einspruch einlegen. Sie können ohne selbst tätig zu werden von einer positiven Bundesverfassungsrechtsprechung zum Solidaritätszuschlag profitieren.

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