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Voreiliger Ausstieg der Landeshauptstadt

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 05.04.2019, JV

Fehlendes Sparprogramm reißt Finanzierungslücke

Der Bund der Steuerzahler fordert die Landeshauptstadt Hannover dazu auf, zügig ein neues Haushaltssicherungskonzept vorzulegen und zu beschließen, um die Finanzierungslücke im Investitionsprogramm durch Einsparungen bei den laufenden Verwaltungsausgaben schließen zu können. „Der gestiegene Finanzbedarf muss bei sprudelnden Steuereinnahmen aus dem laufenden Haushalt gedeckt werden. Er darf keinesfalls zur Aufnahme höherer Schulden führen“, warnt Bernhard Zentgraf, Landesvorsitzender des BdSt Niedersachsen und Bremen. Andernfalls würden die finanziellen Lasten ausschließlich künftigen Generationen aufgebürdet.

Bei der Einbringung des Doppelhaushalts 2019/20 im August 2018 verkündete Oberbürgermeister Stefan Schostok stolz das Ende eines „Vierteljahrhundert Haushaltssicherungskonzepte“. Mitte Dezember 2018 beschloss der Rat schließlich den Doppelhaushalt, in dem auch Mittel für die Umsetzung des Investitionsmemorandums „500 plus“ enthalten sind, ein auf zehn Jahre ausgelegtes Investitionsprogramm mit dem Schwerpunkt „Schulen“ und einem Gesamtvolumen von über 520 Millionen Euro. Schon zwei Wochen nach Verabschiedung des Haushalts teilte die Verwaltung mit, dass der tatsächliche Finanzbedarf des Programms um mindestens 92 Millionen Euro höher liege.

Seitdem klafft in dem Investitionsprogramm der Landeshauptstadt eine riesige Finanzierungslücke, von der bislang nicht bekannt ist, wie diese geschlossen werden kann. „Nun rächt sich, dass die Landeshauptstadt letzten Herbst auf die Erarbeitung eines neuen Haushaltssicherungskonzepts verzichtet hat“, konstatiert Zentgraf. „Die Stadt muss nun dringend Vorschläge erarbeiten, wie sie die Finanzierungslücke aus eigener Kraft schließen kann.“ Denkbar wäre eine Mischung aus Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten, Zuschüssen und Zuwendungen an Einrichtungen und Vereine sowie eine Priorisierung der anstehenden Investitionen, bei gleichzeitiger Überprüfung der Ausstattungsstandards.

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