Vergleich der Wohnzusatzkosten 2025
Mainz unterdurchschnittlich teuer
Im neuen BdSt-Ranking „Der große Wohnzusatzkosten-Vergleich“ liegt Stuttgart mit einer hohen Grundsteuerbelastung deutlich an der Spitze der 16 Landeshauptstädte. Ohne Berücksichtigung der Grundsteuer sind die Einwohner von Potsdam am stärksten mit Wohnzusatzkosten belastet. Die Mainzer zahlen wiederum nur unterdurchschnittlich viel. Klar ist jedoch überall: Der Staat ist ein wesentlicher Wohnkostentreiber.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen und legt teils erhebliche Kostengefälle offen. Der detaillierte BdSt-Check der Wohnzusatzkosten für die Jahre 2016 bis 2025 vergleicht die Entwicklung, wie stark die Bürger quer durch Deutschland belastet werden. Der BdSt zeigt dabei auf, dass der Staat ein wesentlicher Wohnkostentreiber ist. Die Steuerzahler-Organisation ermahnt die Politik, dass die Bürger keinesfalls weiter belastet werden dürfen. Denn schon beim Kauf einer Immobilie langt der Fiskus zu – und Jahr für Jahr kommen dann weitere Belastungen oben drauf.
In seinem Ranking hat der BdSt die Belastung durch 6 verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserentgelte, Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und die Abfallgebühren, die Grundsteuer sowie der Rundfunkbeitrag – dieser ist zwar bundesweit einheitlich, stellt aber einen zusätzlichen Kostenfaktor für nahezu jeden Bürger dar und wurde deshalb in die Liste aufgenommen. Abgesehen von der Grundsteuer und dem einheitlichen Rundfunkbeitrag weist die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz unterdurchschnittliche Wohnnebenkosten aus.
Wo es teuer und wo günstig ist
Mit Wohnzusatzkosten von insgesamt 1.606 Euro – inklusive neuer Grundsteuer – ist Schwerin im Jahr 2025 am günstigsten, während Stuttgart mit 2.559 Euro an der Kostenspitze steht. Die durchschnittlichen Wohnzusatzkosten mit Grundsteuer liegen bei 1.965 Euro – Mainz liegt mit 1.938 Euro knapp unter dem Durchschnitt.
Wird die Grundsteuer aus dem Vergleich herausgerechnet, ergibt sich ein fast komplett anderes Bild. In diesem Szenario ist Potsdam mit 1.756 Euro bei den Wohnzusatzkosten am kostspieligsten und Kiel mit 1.229 Euro am günstigsten. Ohne Grundsteuer liegen die durchschnittlichen Wohnzusatzkosten bei 1.439 Euro – Mainz ist mit 1.258 Euro nun die zweitgünstigste Landeshauptstadt im Vergleich. Gerade die neue Grundsteuer hat eine extreme Wirkung auf die Ergebnisse.
Grundsteuerreform 2025
Die Grundsteuerreform, die seit Jahresbeginn gilt, bringt erhebliche Veränderungen für Grundstücks- und Immobilienbesitzer in Deutschland mit sich. Während die Reform die veralteten Bewertungsgrundlagen ablöste und eine bundesweit einheitliche Bewertung mit dem Stichtag 1. Januar 2022 einführte, verursachte sie aufgrund unterschiedlicher Modelle in den Bundesländern höchst unterschiedliche Steuerbelastungen. Dies sorgt für Verunsicherung und Kritik – vor allem wegen fehlerhafter Immobilienbewertungen, unterschiedlich festgelegter Bodenrichtwerte und vereinfachter Mietertragsannahmen. Die Reform ist mit erheblicher Bürokratie verbunden und verursacht zusätzliche Kosten für Verwaltung und Steuerzahler. Das Gebot der Aufkommensneutralität wurde wiederholt gebrochen – auch in Rheinland-Pfalz, auch in dessen Landeshauptstadt Mainz. Der BdSt prüft deshalb die Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells in Musterverfahren, welches u.a. in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommt.
Senkung der Energiesteuer – Versprechen gebrochen
Die Energiepreise in Deutschland bleiben weiterhin eine große Belastung für Privathaushalte. Trotz rückläufiger Beschaffungskosten ist der Strompreis 2025 nur geringfügig gesunken und liegt bei durchschnittlich 39,6 Cent/kWh. Ein erhebliches Problem ist die hohe Steuer- und Abgabenlast, wobei rund ein Drittel des Strompreises aus diversen Steuern und Umlagen besteht. Beim Gaspreis sieht es nicht viel anders aus. Das aktuelle politische Umfeld bietet zwar Möglichkeiten für Entlastungen, tatsächlich wurden jedoch versprochene Steuersenkungen – wie die Reduzierung der Stromsteuer – nicht umgesetzt. Die Prognosen gehen weiterhin von steigenden Strom- und Energiepreisen aus. Die Bundesregierung steht unter Druck, Steuerzahlern durch eine Reform der Energiesteuern und -abgaben spürbare Entlastungen zu ermöglichen. Parallel dazu läuft eine vom Bundesverfassungsgericht angenommene Verfassungsbeschwerde, welche die Erhebung der Umsatzsteuer auf Energiesteuern in Frage stellt.
Der BdSt fordert seit Langem: Um die Bürger ernsthaft zu entlasten, sollte der Mehrwertsteuersatz auf Beschaffungs- und Vertriebskosten für Gas, Heizöl und Strom dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt werden. Schließlich sind Heizstoffe lebensnotwendige Güter und sollten nur mit diesem ermäßigten Satz besteuert werden dürfen. Ebenso ist die Stromsteuer anzupassen: Sie sollte für private Haushalte auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß gesenkt werden – also von derzeit 2,05 Cent/kWh auf 0,1 Cent/kWh.
Grunderwerbsteuer – immer noch keine Entlastung
Die Belastung durch die Grunderwerbsteuer für Immobilienkäufer ist in Deutschland seit Jahren deutlich gestiegen. Dadurch wird die Eigentumsbildung insbesondere für Haushalte mit mittlerem Einkommen massiv gehemmt. Aktuell reichen die Steuersätze landesweit von 3,5 Prozent in Bayern bis zu 6,5 Prozent in anderen Bundesländern. Rheinland-Pfalz liegt mit 5 Prozent im Mittelfeld.
Der BdSt fordert hier eine klare Entlastung: Die Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sollte durch einen Freibetrag – anstelle der bisherigen Freigrenze – ersetzt werden. Nur so wird der Weg ins Eigenheim erschwinglicher. Es ist höchste Zeit, dass Bund und Länder gemeinsam handeln und diese Bremse für den Wohnungsbau und die Vermögensbildung beseitigen. Die bisherigen regional uneinheitlichen Fördermaßnahmen reichen bei weitem nicht aus. Der Steuerwettbewerb darf nicht länger zu Lasten der Bürger gehen, sondern muss zugunsten einer fairen und sozialverträglichen Steuerpolitik umgekehrt werden. Wie Studien belegen, sorgen niedrigere Steuersätze nicht nur für mehr bezahlbaren Wohnraum, sondern auch für höhere Bauinvestitionen und langfristiges Wachstum.
Konkret fordert der BdSt: Kurzfristig muss den Ländern eine flexiblere Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht werden. Langfristig müssen die fiskalischen Anreize des Länderfinanzausgleichs für Mehreinnahmen über die Grunderwerbsteuer beseitigt und die Steuersätze gesenkt werden. Deshalb mahnen wir zugleich eine dringend nötige Entbürokratisierung bei der Eigentumsbildung und Wohnraumgestaltung an.