
Steuerzahlerbund fordert Regierung und Koalition zum Handeln auf
„Bürger dürfen nicht stärker belastet werden!“
Unser Check zum Jahressteuergesetz 2019
Welche Steuerrechtsänderungen plant das Bundesfinanzministerium? Das haben wir überprüft!
Für unseren Check haben wir uns das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität“ genauer angesehen. Denn der im Mai 2019 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Referentenentwurf enthält weit mehr Änderungen, als es der Gesetzestitel vermuten lässt. Deshalb wird der Vorschlag in Fachkreisen auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet.
Einiges aus dem Entwurf dürfte die Steuerzahler freuen: So sollen die steuerfreien Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienst- oder Geschäftsreisen steigen. Statt 24 Euro sollen künftig 28 Euro steuerfrei erstattet werden können, wenn der Arbeitnehmer 24 Stunden dienstlich unterwegs ist. Anleger müssen sich hingegen auf Verschärfungen einstellen. So ist geplant, Verluste aus dem Verfall von Optionen nicht mehr anzuerkennen. Damit will das Bundesfinanzministerium ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das die Sparer begünstigte, aushebeln.
Insgesamt umfasst der Referentenentwurf mehr als 220 Seiten und enthält von A wie Abfärbetheorie bei Freiberuflern bis hin zu W wie „Wohnen für Hilfe“ zahlreiche Steuerrechtsänderungen. Einen schnellen Überblick zu den geplanten Änderungen bietet unser BdSt-INFO-Service.
Mit einigen Vorschlägen des Ministeriums sind wir nicht einverstanden, da sie für die Steuerzahler ungünstig oder bürokratisch sind. Deshalb haben wir in unserer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium zahlreiche Kritikpunkte angesprochen und Nachbesserungen gefordert. Unterm Strich bleibt abzuwarten, welche Änderungen im Laufe des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens noch erfolgen.