Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Überbrückungshilfe I: Kann noch bis 09.1...

Überbrückungshilfe I: Kann noch bis 09.10.2020 beantragt werden

01.10.2020, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/steuer/aktuell/11285-corona

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einer weiteren Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I zugestimmt. Wie die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) meldet, können die Anträge für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 nunmehr noch bis zum 09.10.2020 gestellt werden.

Eine Antragstellung für die Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) werde ab etwa Mitte Oktober 2020 möglich sein.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 29.09.2020

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland