Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuertipp: Zweitwohnungssteuer - Wer al...

Steuertipp: Zweitwohnungssteuer - Wer als Ehepaar gemeinsam pendeln kann, der kann auch zahlen

24.10.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/28457

Wohnt ein Ehepaar in einem Haus (das als "Nebenwohnung" in der Stadt Bad Vilbel liegt), pendeln sie beide von dort regelmäßig zur Arbeit nach Frankfurt am Main, so müssen die Eheleute für das Haus in Bad Vilbel Zweitwohnungssteuer abführen, wenn sie als Hauptwohnsitz ein Haus im Allgäu bewohnen, wo sie lokalpolitisch und in Vereinen aktiv sind. Das Argument der beiden, sie seien gezwungen, einen weiteren Wohnsitz innezuhaben, um der beruflichen Tätigkeit nachzugehen, zog hier nicht. Erfasst seien davon nur solche Personen, die infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes an ihren Beschäftigungsort abgehalten werden. Sie werden nicht getrennt, sondern pendeln gemeinsam auf dem Arbeitsweg. (VwG Gießen, 8 K 4292/20) - vom 12.01.2024

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland