Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuertipp: Übernimmt der Arbeitgeber di...

Steuertipp: Übernimmt der Arbeitgeber die Knöllchen, so kostet das kein Geld

17.05.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/17206

Bezahlt der Betreiber eine Paketzustelldienstes seinen Fahrern (die im gesamten Bundesgebiet tätig sind) die Verwarngelder, die sie kassieren, wenn sie mit ihren Transportern in Bereichen halten, um Pakete auszuliefern, in denen selbst ein kurzes Halten zum Be- und Entladen untersagt ist, so ist das kein Zufluss zum Arbeitslohn, den die Fahrer/innen versteuern müssten. Das deshalb nicht, weil der Arbeitgeber die Verwarngelder "aus eigener Schuld" übernimmt. Es handele sich auch nicht um einen "geldwerten Vorteil" für die Beschäftigen, obwohl der Arbeitgeber einen theoretischen Regressanspruch gegen die Fahrer/innen hat. Wurde jahrzehntelang von einem Rückgriff abgesehen, so handele es sich um ein schutzwürdiges Vertrauen. (FG Düsseldorf, 1 K 2470/14)

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland