Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Steuertipp: Gewerbesteuer - Auch im Ausl...

Steuertipp: Gewerbesteuer - Auch im Ausland können Tätigkeiten "schädlich" sein

10.10.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/28420

Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen (= »Grundstücksunternehmen«), können bei der Gewerbesteuer von einer »erweiterten Kürzung« profitieren, Diese entfällt allerdings, sobald eine Tätigkeit ausgeübt wird, die im Gewerbesteuergesetz nicht als »kürzungsschädlich« aufgeführt ist. Das Finanzgericht Köln musste klären, ob der Verlust der erweiterten Kürzung auch dann droht, wenn die "kürzungsschädlichen Tätigkeiten" im Ausland (hier in der Türkei) ausgeübt werden. Es spiele für die steuerliche Betrachtung keine Rolle, wo die schädlichen Tätigkeiten durchgeführt werden. Das Gesetz stellt auf "das Unternehmen" ab und rechtfertigt keine örtliche Differenzierung. (FG Köln, 13 K 843/20) - vom 17.01.2024

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland