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Steuertipp: Erleichterte Kug-Abschlussprüfungen

12.12.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/14031

Der Deutsche Bundestag hat kurz vor Jahresende eine Erleichterung bei der Abschlussprüfung des Kurzarbeitergelds (Kug) beschlossen. Nach einem neuen § 421c SGB III sollen Prüfungen für pandemiebedingte Kug-Anträge entfallen, wenn die Gesamtauszahlung 10.000 Euro je Arbeitsausfall nicht überschreitet. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt dies als Schritt in die richtige Richtung, hatte sich gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) allerdings für deutlich weitergehende Verfahrenserleichterungen stark gemacht. Weiterhin im Raum steht auch die Forderung nach einer gesetzlich geregelten Vertretungsbefugnis durch Steuerberater, die sich an den berechtigten Bedürfnissen der Mandanten orientieren muss. Mit Blick auf die massenweisen Kug-Anträge während der Pandemie sei es ein Anachronismus, Steuerberatern ein Tätigwerden im Widerspruchsverfahren zu versagen, obwohl die für das Kug maßgeblichen Lohn- und Gehaltsdaten allesamt in den Steuerkanzleien und nicht anderswo vorliegen. (DStV, Mitteilung vom 08.12.2022)

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