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Steuertipp: Ein Tätowierer kann ein Künstler sein

09.04.2025, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/1029693

Ein freiberuflich tätiger "Tattoodesigner" muss einen Gewerbesteuermessbetrag nicht akzeptieren, der vom Finanzamt festgesetzt wurde, nachdem er eine Steuererklärung mit dem Gewinn aus »freiberuflicher Tätigkeit« eingereicht hat. Das Finanzamt kann nicht durchsetzen, es handele sich um eine "Gebrauchskunst", und der Schwerpunkt liege auf der "manuell-technischen Umsetzung". Belegt der Designer, dass jedes seiner Tattoos individuell entsteht, nicht aus einer Katalogvorlage stammt und das Ergebnis eines Gestaltungsprozesses mit den Kunden ist, so ist seine Tätigkeit als "freie Kunst" anzusehen. (FG Düsseldorf, 4 K 1875/23) - vom 18.02.2025

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