
Steuerlich benachteiligt? Warum Alleinerziehende mehr verdienen als nur einen Entlastungsbetrag!
In der aktuellen Folge des Podcasts „Die Steuerklärer“ vom Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. sprechen Petra Ackmann, Steuerpolitische Sprecherin des BdSt Hamburg, und Vorsitzender Sascha Mummenhoff über ein Thema, das Millionen betrifft - aber im Steuerrecht oft unter den Tisch fällt: Alleinerziehende und ihre steuerliche Entlastung.
„Alleinerziehend zu sein heißt nicht nur, den Alltag allein zu wuppen - sondern auch, allein für alles zu zahlen“, so Petra Ackmann. Deshalb hat der Gesetzgeber den sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eingeführt:
• 4.260 Euro für das erste Kind
• jeweils 240 Euro für jedes weitere
Doch die Wirkung bleibt begrenzt. „Wer wenig verdient, spart kaum Steuern - bei 20 Prozent Steuersatz gerade mal rund 800 Euro im Jahr. Das rettet niemanden über den Monat.“
Im Podcast geht es auch um Fallstricke im Steuerrecht:
• Zieht ein neuer Partner ein, entfällt der Anspruch
• Selbst Wohngemeinschaften können steuerlich problematisch werden
„Was Alleinerziehenden wirklich hilft, sind direkte Entlastungen – zum Beispiel kostenloser Nahverkehr, keine Kita-Gebühren, höheres Kindergeld. Der Entlastungsbetrag ist nett gemeint - aber in der Praxis oft nur Symbolpolitik“, so Ackmann.
Jetzt reinhören:
anchor.fm/bdst-hh
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