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Steuerfreie Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen - Nr. 25

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Ratgeber 01.01.2023

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei, wenn die Veranstaltung und die Zuwendungen "üblich" sind. Die Zuwendungen erfolgen dann im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens und rechnen beim Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn. Zuwendungen bei üblichen Betriebsveranstaltungen sind lohnsteuerfrei, soweit die Zuwendungen pro teilnehmenden Arbeitnehmer nicht mehr als 110 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) betragen. Was Betriebsveranstaltungen sind, welche Zuwendungen als üblich gelten und wie der Freibetrag je Arbeitnehmer ermittelt wird, wird nachfolgend erläutert. Aber selbst wenn der Freibetrag überschritten ist, gibt es Möglichkeiten, die Steuerbelastung für die Arbeitnehmer zu minimieren

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