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Start ins Ausbildungsjahr: Darauf sollten Azubis und Eltern achten!

Top News 01.08.2019

Im August und September fällt für viele junge Menschen der Startschuss ins Berufsleben. Damit steht möglicherweise die erste Steuererklärung an. Der BdSt verschafft jungen Erwachsenen mit einem neuen Lernprogramm den Durchblick. So geht’s ohne Turbulenzen durch das erste Steuerjahr.

Lehrlinge, die jetzt mit einer Ausbildung starten, sollten zunächst dem Ausbildungsbetrieb ihre Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Die Angaben sind wichtig, damit der Lohnsteuerabzug von Anfang an korrekt vorgenommen werden kann. Denn es gilt: auch eine Ausbildungsvergütung unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Die Steuer-ID haben alle Bürger vor einigen Jahren per Post erhalten. Wer seine Steuer-ID nicht mehr zur Hand hat, sollte sich direkt an das Bundeszentralamt für Steuern wenden und die erneute Mitteilung der ID-Nummer beantragen.

Belege sammeln lohnt sich!

Ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung dann tatsächlich Lohnsteuern abgezogen werden, hängt vom Einzelfall ab. Viele junge Erwachsene sind ledig und haben keine Kinder. Trifft dies zu, werden sie automatisch in die Steuerklasse I eingeordnet. In der Regel fallen dort erst für Vergütungen von gut 1.000 Euro im Monat Lohnsteuern an. Wer Steuern zahlt, kann sich diese gegebenenfalls über die Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Insbesondere diese Lehrlinge sollten von Beginn an Belege und Quittungen für Ausgaben sammeln, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für typische Berufsbekleidung oder Fachliteratur.

Hier können die Eltern Steuern sparen!

Viele Lehrlinge erhalten zusätzlich zur Ausbildungsvergütung finanzielle Unterstützung von ihren Eltern. Deshalb berücksichtigt können auch Eltern bestimmte Beträge wie den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld, Kosten für die Krankenversicherung oder die auswärtige Unterbringung bei der Steuer ansetzen. Weitere Infos für Auszubildende und Eltern enthält unser BdSt-INFO-Service Nr. 17.

Wenig Ahnung von Steuern? Willst du den Durchblick?

Pünktlich zum Start des neuen Schul- und Ausbildungsjahres bietet der Bund der Steuerzahler sein „Lernprogramm Einkommensteuer“ an. Unser Ziel ist es junge Leute zum Blick über den Tellerrand zu motivieren. Denn Steuern sind überall und gehen alle an! Die erste Steuererklärung sollte damit kein Problem mehr sein. Unsere Broschüren und Lösungshefte können von Schülern, Interessierten und Lehrern kostenfrei bestellt werden.

Das Lernprogramm zur Einkommensteuer können Interessierte auch telefonisch unter 0800 883 83 88 beim Bund der Steuerzahler bestellen.

Mitglieder des BdSt können sich den Info-Service 17 "Steuertipps für Auszubildende und ihre Eltern" im Mitgliederbereich herunterladen.

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