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Schwarzbuchbeitrag zur Asylunterkunft in Stendal aus 2022 aktualisiert

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. 11.03.2024, Ralf Seibicke

Millionen-Flop wird immer teurer

Stendal (ST). Bereits im Schwarzbuch 2022/23 hatte der Bund der Steuerzahler die Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bau einer zweiten dauerhaften Erstaufnahmeeinrichtung in Stendal erheblich kritisiert. Falsche Planungen, nicht rechtzeitig erkannte Bausubstanzschäden und das Festhalten an alten fragwürdigen Konzepten haben eine gravierende Steigerung gegenüber den ursprünglich anvisierten Gesamtkosten verschuldet.

Der Bund der Steuerzahler hat diesen Fall aufgrund der bevorstehenden Teilinbetriebnahme aktualisiert. Die wesentlichen Aussagen aus dem ausschließlich online verfügbaren Beitrag (www. schwarzbuch.de) sind nachfolgend dargestellt.

Die endgültige Fertigstellung der neuen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende mit 1.000 Plätzen in Stendal verzögert sich weiter und wird immer teurer. Nach derzeitiger Einschätzung soll der Umbau der ehemaligen Grenztruppenkaserne Ende 2025 abgeschlossen sein und mindestens 56,8 Mio. Euro kosten. Wahrscheinlich wird zusätzlich noch das Risikobudget aus Steuergeld in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro benötigt werden.Das wären dann insgesamt fast 60 Mio. Euro – und damit rund doppelt so hohe Kosten wie zum Baubeginn 2018/2019 erwartet. Gegenüber den im Jahr 2015 anvisierten Kosten würde dies sogar eine Verdreifachung bedeuten.

Bereits im Schwarzbuch 2022/23 hatte der Bund der Steuerzahler die Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bau einer zweiten dauerhaften Erstaufnahmeeinrichtung in Stendal erheblich kritisiert. Falsche Planungen, nicht rechtzeitig erkannte Bausubstanzschäden und das Festhalten an alten fragwürdigen Konzepten haben eine gravierende Steigerung gegenüber den ursprünglich anvisierten Gesamtkosten verschuldet. Die wesentlichen Phasen der Kostenentwicklung sind:

  • 2015, Unterbringungskonzept der Landesregierung, 20 Mio. Euro
  • 2018/2019, Baubeginn, 30 Mio. Euro
  • 2020, Massive Schimmelbildung - 1. Baunachtrag, 36,1 Mio. Euro
  • 2022, 2. Baunachtrag; 44,6 Mio. Euro
  • 2023, 3. Baunachtrag, 56,8 Mio. Euro + 1,59 Mio. Euro Risikobudget

Die permanente Kostensteigerung geht einher mit einer ständigen Verschiebung des Fertigstellungstermins. Zum Baubeginn wurde Mitte/Ende 2020 angepeilt. Im Jahr 2020 wurde das Jahresende 2022 angegeben. Im Jahr 2022 wiederum wurde der Fertigstellungstermin auf Ende 2024/Anfang 2025 verschoben. Doch auch dies ist inzwischen Makulatur. Die endgültige Fertigstellung ist jetzt für Ende 2025 terminiert.

Neben der erneuten Kostensteigerung und der weiteren Verzögerung soll jetzt noch eine teure Interimslösung finanziert werden. Wegen der weiterhin hohen Zugangszahlen im Asylbereich ist für den 1. Mai 2024 eine Teilinbetriebnahme geplant – für eine Nutzung von 600 Unterkunftsplätzen. Für diese Interimslösung wurden rund 3 Mio. Euro bei den Baukosten berücksichtigt, die der Steuerzahler hinblättern muss. Als Ersatz für das fehlende Sozialgebäude sollen Bürocontainer, Container für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Container für Hausmeister und eine Leichtbauhalle für die Speiseausgabe bis zur endgültigen Fertigstellung genutzt werden.

Im Zusammenhang mit der verzögerten Fertigstellung muss das Land noch die Kosten für andere Liegenschaften, die teilweise sogar angemietet sind, finanzieren. Misslich ist vor allem, dass das Land teure Mietverträge wie z. B. mit der AMEOS Klinikum Bernburg GmbH ständig verlängern musste. Ursprünglich sollte der Mietvertrag Ende 2022 auslaufen, mit einer monatlichen Miethöhe von rund 63.000 Euro. Des Weiteren wurde für die Außenstelle in Merseburg ganz aktuell ein neuer Belegungsvertrag zur Nutzung von Teilbereichen eines Hotelkomplexes für den Zeitraum 1. November 2023 bis 31. März 2024 abgeschlossen. Die Landesregierung hat zu den Kosten in einer Landtagsdrucksache ausgeführt: „Unter Annahme einer vollständigen Auslastung der Bruttokapazität von 250 Plätzen würden für die Nutzung der ZASt-Außenstelle in Merseburg über die gesamte Vertragslaufzeit Kosten in Höhe von 2.394.000 Euro entstehen (...)“.

Die Landesregierung verweist auf die rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung von entsprechenden Unterbringungskapazitäten. Bei aller Abwägung bleibt die Tatsache, dass dieser Vorgang für den Steuerzahler immer schmerzlicher wird: Die Kosten steigen und steigen. Grundsätzlich beteiligt sich zwar der Bund an den Sanierungskosten. Bei der vorhergehenden Schätzung von rund 45 Mio. Euro lag der Erstattungsanteil des Bundes bei 27,6 Mio. Euro. Das Land hofft, dass der Bund seinen Erstattungsanteil noch erhöhen wird. Allerdings ist offen, ob er sich ebenso an den weiter gestiegenen Ausgaben und insbesondere an den Kosten der Interimslösung beteiligt. Ein konkreter Gesamtbetrag ist wegen der laufenden Verhandlungen derzeit offen.

Der Bund der Steuerzahler e.V. kritisiert

Egal ob Bundes- oder Landesgeld: Der Steuerzahler ist in jedem Fall der Leidtragende. Es müssen nicht nur die gestiegenen Baukosten, sondern auch teure Interimslösungen sowie teure zeitweilige Mietverträge finanziert werden. Ständige neue Millionenbeträge überfordern die Haushalte auf allen Ebenen immer mehr. Es bedarf daher dringend einer für alle Seiten nachvollziehbaren konzeptionellen Lösung des Problems.

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