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© Jan Vermöhlen (rechts) und Ulf Thiele bei der Umstellung der Schuldenuhr im Dezember 2025

Schulden des Landes Niedersachsen wachsen um 53,42 Euro pro Sekunde

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 11.02.2026, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler stellt Schuldenuhr im Landtag um

Am heutigen Mittwoch hat BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen die Niedersächsische Schuldenuhr auf die aktuellen Verschuldungsdaten des Haushaltsplans 2026 programmiert. Dieser sieht für das Jahr 2026 eine Netto-Neuverschuldung von insgesamt ca. 1,68 Mrd. Euro vor. Damit ergeben sich für das Jahr 2026 folgende Werte:

  • Schulden am 11.02.2026: 66,3 Mrd. Euro / 8.283 Euro pro Kopf
  • Zunahme: +53,42 Euro pro Sekunde
  • Schulden am 31.12.2026: 67,79 Mrd. Euro / 8.469 Euro pro Kopf

Mit der im Haushaltsplan 2026 vorgesehenen Kreditaufnahme reize die Landesregierung die gesetzlichen Möglichkeiten zur Neuverschuldung bis auf den letzten Cent aus, stellt Vermöhlen fest. Dies geschehe unter dem Vorwand, das Land mithilfe von Rekordinvestitionen „fit für die Zukunft“ zu machen. Tatsächlich sei die Landesregierung gerade jedoch drauf und dran, die Gestaltungsmöglichkeiten künftiger Generationen zu verspielen.

Auf dem Papier mache sich die Rekordinvestitionsquote zwar gut, doch sei Papier bekanntlich geduldig. Entscheidend sei, dass bereitgestellte Mittel auch tatsächlich zeitnah abfließen – und zwar in Maßnahmen, die geeignet sind, die wirtschaftliche Basis des Landes so zu stärken, dass daraus Mehreinnahmen erwachsen können. Für die Einlösung teurer Wahlversprechen sollten die Mittel nicht missbraucht werden, mahnt Vermöhlen.

Zudem müsse das schuldenfinanzierte Investitionsprogramm zwingend durch drastische Sparmaßnahmen im Verwaltungshaushalt flankiert werden – etwa im Personal- und Versorgungsbereich. Gelinge dies nicht, drohe der Landeshaushalt wegen der rasant steigenden Zinslasten schon bald zu kollabieren. Vermöhlen rechnet vor: „Die Landesregierung plant schon im Jahr 2029 mit Zinszahlungen in Höhe von 1,7 Mrd. Euro, was dann in etwa der gesetzlich erlaubten strukturellen Neuverschuldung entspricht. Das heißt im Klartext: Kredite werden dann nur noch aufgenommen, um die Zinslasten der Vergangenheit zu bedienen. Sind bis dahin im Landeshaushalt keine Konsolidierungsfortschritte erreicht, bleibt für Investitionen schlicht nichts mehr übrig. Dann heißt es ‚Blechen für die Vergangenheit‘ statt ‚Fit für die Zukunft‘“.

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