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Roaming: Zehn weitere Jahre ohne zusätzliche Kosten

04.07.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/10593

Am 01.07.2022 ist die neue Roaming-Verordnung in Kraft getreten. Sie verlängert das "Roaming zu Inlandspreisen" bis zum Jahr 2032. Damit können Reisende in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin ohne zusätzliche Gebühren aus dem Ausland anrufen, SMS schreiben und im Internet surfen.

Die neuen Vorschriften bringen laut EU-Kommission auch Vorteile für Unternehmen sowie für Bürger in der EU mit sich, die im Ausland die gleiche Qualität von Mobilfunkdiensten wie zu Hause bekommen werden. Die Roaming-Verordnung verbessere außerdem den Zugang zu Notrufen in der gesamten EU und gewährleiste klare Informationen über Dienste, für die möglicherweise zusätzliche Gebühren anfallen.

Die Verbraucher hätten nun Anspruch darauf, dass das mobile Internet im Ausland die gleiche Qualität hat wie zu Hause. Betreiber, die Mobilfunkdienste anbieten, sollten sicherstellen, dass die Verbraucher Zugang zu 4G- oder fortschrittlicheren 5G-Netzen haben – sofern diese am Zielort verfügbar sind. Die Verbraucher sollten in ihren Mobilfunkverträgen und auf den Webseiten der Betreiber Informationen über die Netzverfügbarkeit finden können.

Die neuen Roaming-Vorschriften verpflichten die Betreiber zudem, ihre Verbraucher vor unerwartet hohen Kosten zu schützen und sie zu informieren, wenn ihre Smartphones in ein nicht-terrestrisches Netz wechseln. Darüber hinaus sollten die Betreiber die Verbindung automatisch unterbrechen, wenn über solche Mobilfunkdienste Kosten in Höhe von 50 Euro oder eine andere vordefinierte Grenze erreichen. Zudem können die Betreiber weitere Dienste wie das Blockieren des Roamings in Flugzeugen und auf Schiffen anbieten.

Die Verbraucher sollen informiert entscheiden können, ob sie Dienste nutzen wollen, die möglicherweise zusätzliche Kosten verursachen. Bei Reisen ins Ausland könnten Kundendienste und SMS zur Teilnahme an Wettbewerben oder Veranstaltungen teurer sein als zu Hause, merkt die EU-Kommission dazu an. Die Betreiber müssten sicherstellen, dass die Verbraucher über die Arten von Telefonnummern informiert werden, die zusätzliche Kosten aus dem Ausland verursachen können. Die Betreiber sollten die Verbraucher in den Mobilfunkverträgen und mithilfe automatischer SMS informieren, die beim Überschreiten der Grenze in ein anderes EU-Land versandt werden.

Weiter gewährleisteten die neuen Roaming-Vorschriften, dass die Bürger die einheitliche EU-Notrufnummer 112 kennen. Sie könnten die Nummer überall in der EU nutzen, um Notdienste zu erreichen. Bis Juni 2023 sollten Betreiber ihren Kunden bei Auslandsreisen automatisch Nachrichten übermitteln, die sie über die alternativen Möglichkeiten zum Erreichen der Notdienste informieren, zum Beispiel über Echtzeit-SMS oder über Apps. Bürger, die nicht anrufen können, könnten diese alternativen Möglichkeiten nutzen.

In der neuen Roaming-Verordnung würden zudem niedrigere Vorleistungsentgelte festgesetzt, das heißt Kosten, die Betreibern in Rechnung gestellt werden, wenn ihre Kunden Netze im Ausland nutzen. Die Obergrenzen auf der Vorleistungsebene würden so festgesetzt, dass es für die Betreiber dauerhaft rentabel bleibt, Roaming-Dienste zu Inlandspreisen für Verbraucher zu erbringen. Für Datendienste würden in der neuen Verordnung auf der Vorleistungsebene folgende Entgeltobergrenzen festgesetzt: Zwei Euro/Gigabyte im Jahr 2022, 1,8 Euro/Gigabyte im Jahr 2023, 1,55 Euro/Gigabyte im Jahr 2024, 1,3 Euro/Gigabyte im Jahr 2025, 1,1 Euro/ Gigabyte im Jahr 2026 und ein Euro/Gigabyte ab 2027. Für Anrufe: 0,022 Euro/Minute im Zeitraum 2022 bis 2024 und 0,019 Euro/Minute ab 2025. Für SMS: 0,004 Euro/SMS im Zeitraum 2022 bis 2024 und 0,003 Euro/SMS ab 2025.

Europäische Kommission, PM vom 30.06.2022

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