Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Rechtstipp: Wer Trinkgelder für die Geme...

Rechtstipp: Wer Trinkgelder für die Gemeinschaftskasse einbehält, der fliegt

28.09.2022, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/12521

Sind Trinkgelder in einem Kfz-Betrieb üblich, wenn Schrotthändler entsorgtes Material dort kostenlos abholen und wandern diese Gelder in eine gemeinschaftliche Trinkgeldkasse, so darf einem Kfz-Technikmeister fristlos gekündigt werden, der von einem Schrotthändler 235 Euro zugesteckt bekommen hat, und davon aber nur 70 Euro in die Gemeinschaftskasse abführt. Dadurch, dass er seinen Kollegen 165 Euro vorenthalten hat, habe er eine schwere Pflichtverletzung begangen. Verstrickt er sich danach in Ausreden, so ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt. (ArG Siegburg, 5 Ca 413/22)

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland