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Rechtstipp: Was jahrelang geduldet wurde, kann nicht plötzlich "fristlos Kündigung" bedeuten

04.12.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/28817

Hat ein Mann als Geschäftsführer eines Vereins, dessen Ziel die Förderung der Zucht von (hier: Oldenburger) Pferden ist, jahrelang vom Arbeitsvertrag abweichend eigenmächtig praktiziert, so darf ihm nicht fristlos gekündigt werden, wenn er "schuldrechtliche Verpflichtungen" mit Beratern eingegangen ist, die den Verein Honorare in Höhe von mehr als 200.000 Euro gekostet haben. Ihm könne sein Verhalten nicht plötzlich zum Vorwurf gemacht werden. Sollte er "ungünstige" Verträge abgeschlossen haben, so sei dieser Fehler allenfalls abzumahnen. Auch muss er die Beraterhonorare nicht dem Verein erstatten. (LAG Niedersachsen, 10 SLa 78/24) - vom 24.09.2024

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