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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - "Loyalität und Ehre"-Tattoo passt nicht zu einem Polizisten

26.01.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/14867

Trägt ein Bewerber für den Polizeidienst über den gesamten oberen Rückenbereich ein Tattoo in der traditionellen „Old English“-Schriftart „Loyalty, Honor, Respect, Family“, so darf der Dienstherr die Bewerbung ablehnen. Es handele sich bei dem Text um eine Art „Ehrenkodex“, der den Eindruck vermittelt, dass diese Werte (insbesondere die Begriffe „Loyalität" und "Ehre“) für den Mann eine besondere Bedeutung hätten und er ein „archaisches und überkommenes Wertesystem vertrete, in welchem der Loyalität zu einer bestimmten Person oder Personengruppe und der Aufrechterhaltung einer wie auch immer gearteten 'Ehre' eine übersteigerte Bedeutung zukommt“. Das passe nicht zu den Werten einer "modernen Bürgerpolizei". Der Bewerber konnte nicht mit dem Argument durchdringen, durch eine nicht sichtbare Tätowierung könne nicht auf eine Nichteignung geschlossen werden. (VwG Trier, 7 L 2837/22)

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