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Rechtstipp: Kfz-Kaskoversicherung - Auch wenn eine Harley nicht zugelassen wird, greift Versicherungsschutz

28.10.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/28552

Auch wenn die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeugs fehlt (hier ging es um ein Motorrad - eine Harley Davidson -, das nach umfangreichen Umbauten nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen wurde), greift der Kaskoversicherungsschutz, wenn das Fahrzeug gestohlen wird. Es gebe kein Gesetz, das verbietet, eine Kaskoversicherung für nicht zugelassene Fahrzeug abzuschließen. Die Versicherung muss den vollen Wiederbeschaffungswert ersetzen. (OLG Celle, vom 03.07.2023, Az. 11 U 109/22)

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