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Rechtstipp: Arbeitslosengeld - Provisionen zählen bei der Berechnung mit

30.04.2025, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/1029836

Sind Provisionen eines Arbeitnehmers als Bestandteil des Arbeitsentgelts im Arbeitsvertrag vereinbart, so müssen sie grundsätzlich auch bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes mitzählen, wenn der Mann seinen Job verliert. Ist er zwar noch offiziell beim Arbeitgeber beschäftigt, jedoch im Krankengeldbezug, so zählen die in diesem (Bemessungs-)Zeitraum erhaltenen Provisionen jedoch nicht mit. Sie gelten dann im Wesentlichen als Nachzahlung aus der früheren Tätigkeit. (BSG, B 11 AL 5/23 R) - vom 24.09.2024

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