
Posse um Rentenbescheide
Der Bund der Steuerzahler klärt auf
Rund 22 Millionen Rentner mussten im Juli Pflegebeiträge nachzahlen – konkret: in Höhe von 1,2 Prozent ihrer Bruttorente. Viele Rentner haben davon jedoch nichts mitbekommen, weil die Nachzahlung zeitgleich in ihrer Rentenerhöhung versteckt war. Genau so wollte es offenbar die Politik, die dieses Vorgehen schon Ende 2024 per Verordnung beschlossen hatte. Hintergrund ist der angehobene Pflegebeitrag zum 1. Januar von 3,4 auf 3,6 Prozent. Diesen höheren Pflegebeitrag zahlten schon alle Arbeitnehmer seit Jahresanfang – nicht aber die Rentner.
Wie sieht diese Verordnung aus? Sie hat festgelegt, dass Rentner erst ab Juli den höheren Satz zahlen und gleichzeitig eine pauschale Nachzahlung in Höhe von 1,2 Prozent im Juli für die Monate Januar bis Juni. Und zwar auf Basis der höheren Juli-Rente! Dabei ist es der Verordnung egal, ob man schon im Januar tatsächlich Rente bezogen hat oder erst im Juni als Neurentner dazugestoßen ist und die Monate vorher – also noch als Arbeitnehmer – bereits höhere Pflegebeiträge gezahlt hatte.
Diese pauschale Lösung muss für Kopfschütteln sorgen, denn:
1) Die rückwirkende Nachzahlung geht im Zuge der gleichzeitigen Rentenerhöhung auf den ersten Blick unter, viele Rentner bekommen davon nichts mit.
2) Die Nachzahlung der Pflegebeiträge (insgesamt 1,2 Prozent) erfolgte nicht auf Basis der niedrigeren Renten Januar-Juni, sondern auf Basis der höheren Renten im Juli nach Rentenerhöhung!
3) Weder das Sozialministerium noch die Rentenversicherung beabsichtigen, die überhöhten Beiträge von rund 11 Millionen Euro zu erstatten – auch nicht für Neurentner, die erst nach Januar 2025 erstmalig eine Rente bezogen haben. Die Rentenversicherung könne die Beitragssatzerhöhung nur in einem automatisierten Massenverfahren umsetzen, nicht aber monatsgenau für Januar bis Juni – obwohl die erfolgten Rentenzahlungen Cent-genau vorliegen.