
Neues vom Kalkberg Köln
Urteil zur Grundsteuer: Wann ist es landwirtschaftliche Fläche?
NRW sollte bei Grundsteuer Niedersachsen folgen
Grundsteuer-Härtefälle: Während die neue Grundsteuer viele Eigentümer vor Herausforderungen stellt, zeigt Niedersachsen einen Weg, um offensichtliche Ungerechtigkeiten abzufedern. Diesen Weg sollte auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen einschlagen:
Das plant Niedersachsen
Die Landesregierung in Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Gemeinden ermöglichen soll, in besonderen Härtefällen die Grundsteuer teilweise oder sogar vollständig zu erlassen. Diese Regelung zielt auf zwei spezifische Gruppen ab, bei denen die Steuerlast unangemessen hoch ausfallen kann:
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Ehemalige landwirtschaftliche Hofstellen (Resthöfe): Betroffen sind Resthöfe mit einer Nutzfläche von über 300 m², deren Gebäude nicht mehr land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
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Große Grundstücke im Außenbereich, die nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören: Hierzu zählen beispielsweise große Wiesen, Teiche oder auch private Sportflächen, die sich nicht im Kommunal- oder Vereinsbesitz befinden und auf denen Sportarten ausgeübt werden, die große Flächen benötigen.
Den Gemeinden soll ein großzügiger Ermessensspielraum eingeräumt werden, um auf die individuellen Umstände der Einzelfälle reagieren zu können.
Bürger in NRW ebenso betroffen
Die in Niedersachsen identifizierten Problemfälle existieren in Nordrhein-Westfalen in ganz ähnlicher Form. Auch hier sehen sich Eigentümer von ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen oder großen, kaum nutzbaren Grünflächen mit einer Grundsteuer konfrontiert, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert oder zur Nutzbarkeit des Eigentums steht. Bislang müssen Eigentümer versuchen, aus eigener Kraft Änderungen herbeizuführen. Die starre Anwendung der neuen Grundsteuerregeln führt hier zu unbilligen Ergebnissen, die dem Geist des Gesetzes widersprechen.
Die Politik muss handeln
Der BdSt NRW fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen daher auf: Nehmen Sie sich Niedersachsen zum Vorbild! Schaffen Sie auch in NRW eine gesetzliche Grundlage, die es den Kommunen erlaubt, in klar definierten Härtefällen die Grundsteuer per Ermessensentscheidung zu erlassen.
Eine solche Härtefallregelung würde nicht nur für dringend notwendige finanzielle Entlastung bei den betroffenen Bürgern sorgen, sondern auch das Vertrauen in eine faire und bürgernahe Steuerpolitik stärken. Es ist an der Zeit zu handeln!
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