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Niedersächsische Schuldenuhr steigt auf 60,666 Milliarden Euro

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 08.08.2019, JV

Anpassung an amtliche Zahlen des Finanzministeriums

Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler im Niedersächsischen Landtag steht eigentlich still, weil das Land Niedersachsen derzeit weder neue Kredite aufnimmt, noch Altschulden planmäßig tilgt. Sie wurde jetzt dennoch von 60,494 Milliarden Euro auf 60,666 Milliarden Euro vorgedreht, um sie den amtlich ausgewiesenen Schuldenständen anzupassen. Die bisherigen Abweichungen resultierten nach BdSt-Angaben zum einen daraus, dass das Finanzministerium die Schuldenstände seit geraumer Zeit nach einer neuen, für die Schuldenbremse relevanten Abgrenzung ausweist. Zum anderen waren Schulden der N-Bank aus der Städtebau- und Wohnungsbauförderung, die das Land übernommen hat, nicht auf der Schuldenuhr erfasst. „Der Gleichklang von BdSt-Schuldenuhr und Regierungsstatistik rückt die politische Bewertung der Schuldenbelastung wieder in den Mittelpunkt und Diskussionen über die richtigen Schuldenstände erübrigen sich“, erklärt Bernhard Zentgraf, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen.

Der Bund der Steuerzahler fordert den Niedersächsischen Landtag erneut auf, mit dem Haushaltsgesetz 2020 eine planmäßige Tilgung von Landesschulden vorzusehen, die sich je Einwohner gerechnet auf 7.603 Euro belaufen. „Es ist im Hinblick auf die Begrenzung von Zukunftslasten zu wenig ambitioniert, wenn in dem 34,7 Milliarden Euro umfassenden Haushaltsentwurf der Landesregierung keine Tilgungsausgaben eingeplant werden“, erklärt Zentgraf. Zwar habe Finanzminister Reinhold Hilbers aus den Jahresüberschüssen 2017 und 2018 insgesamt 786 Millionen Euro an Altschulden zurückgeführt. Eine Wiederholung sei angesichts stark anschwellender Ausgaben aber keinesfalls gesichert, meint Zentgraf.

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