Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Mehr Geld für Mini-Jobber
© the rock / fotolia

Mehr Geld für Mini-Jobber

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 01.02.2024, Michaela van Wersch

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde. Bis zum 31. Dezember 2023 waren es 12,00 Euro. Es profitieren alle Beschäftigten über 18 Jahre (versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Minijobber). Je nach Branche kann der verbindliche Mindestlohn auch höher sein. Ausnahmen gibt es für Praktikanten (Pflichtpraktika im Medizinstudium) und Auszubildende.

Was ändert sich für Minijobber?
Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, auch Minijob-Grenze genannt, ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Ab Januar 2024 liegt sie also bei 538 Euro monatlich statt bei 520 Euro. Die Jahresverdienstgrenze steigt entsprechend auf 6.456 Euro.

Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?
Ausgehend von dem bislang geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde im Jahr 2023, konnten Minijobber ca. 43 Stunden im Monat (520 Euro ./. 12)
arbeiten. Bei einem höheren Stundenlohn als dem Mindestlohn reduziert sich die maximale Arbeitszeit im Minijob entsprechend. Da der Mindestlohn und die Minijob-
Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nichts. Bei einem  Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobber weiterhin 43 Stunden arbeiten.

Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?
Solange im Jahr 2024 der Gesamtverdienst nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegt, können Minijobber in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 Euro verdienen. Im Jahresdurchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein. Nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor. Minijobber können in bis zu zwei Kalendermonaten die Minijob-Grenze überschreiten – auch, wenn sie dadurch die geplante Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Es muss sich allerdings um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung. Der Verdienst darf in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht übersteigen.

Müssen Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen?
Wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht ohnehin generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, müssen Arbeitgeber die Arbeitsverträge ihrer Minijobber anpassen. Sie müssen den Mindestlohn zahlen und den Stundenlohn entsprechend erhöhen.

Was gilt für Minijobs in Privathaushalten?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer in Deutschland und ist somit auch Minijobbern in Privathaushalten zu zahlen. Unverändert können Arbeitgeber weiterhin bis zu 510 Euro für Haushaltshilfen oder bis zu 4.000 Euro für Kinderbetreuung steuerlich absetzen.

Wird sich etwas bei den Midijobs ändern?
Ab Januar 2024 wird sich durch die Erhöhung der Minijob-Grenze auch die untere Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich ändern. Der Midijob beginnt da, wo der Minijob aufhört. Wenn bislang ein Midijob bei einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 520,01 Euro begann, ist das ab 1. Januar 2024 ab 538,01 Euro der Fall. Die obere Midijob-Grenze verändert sich nicht und liegt weiterhin bei maximal 2.000 Euro. Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Sie sind bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers zu melden.

Lesen Sie auch:

 

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland