
Investitionsgipfel: BdSt MV warnt vor unkontrollierter Ausgabenwut
Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Aufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
Trinkwasserbrunnen nicht über Wasserentgelte finanzieren
Die Landesregierung plant, mit einem Gesetzentwurf die Möglichkeit zu schaffen, die Kosten für öffentliche Trinkwasserbrunnen künftig auf die Wasserentgelte umzulegen. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen lehnt dieses Vorhaben ab.
„Trinkwasserentgelte dürfen nicht als nächste finanzielle Belastung in die Höhe getrieben werden,“ betont Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. Dies könnte allerdings geschehen, wenn das von der Landesregierung geplante Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes (Drucksache 18/4066) in Kraft treten sollte. Dieses sieht bisher vor, die Kosten für öffentliche Trinkwasserbrunnen zukünftig auf die Wasserentgelte umlegen zu können.
Trinkwasserbrunnen aus Kommunalhaushalt finanziert
Bisher müssen die Kommunen die Kosten für Trinkwasserbrunnen aus dem kommunalen Haushalt finanzieren. Aus Sicht des BdSt NRW sollte an dieser Regelung festgehalten werden. Das Vorhalten von Trinkwasserbrunnen kommt allen Bürgern in Nordrhein-Westfalen zugute. Wasserentgelte werden in Nordrhein-Westfalen als Trinkwassergebühren und als Trinkwasserpreise festgesetzt. Damit aber solche speziellen Entgelte erhoben werden können, muss eigentlich unterstellt werden können, dass das Vorhalten von Trinkwasserbrunnen nur einer klar bestimmbaren, abgrenzbaren Personengruppe wirtschaftliche Vorteile verschafft. Dies ist aber bei Trinkwasserbrunnen nicht der Fall, da sich jeder an diesen bedienen kann. Deshalb sollten die Aufwendungen für Trinkwasserbrunnen aus dem allgemeinen Haushalt bestritten werden und nicht über höhere Wasserentgelte aus dem Gebührenhaushalt.
Unnötiges pauschales Gratisangebot
Die kostenträchtigen Trinkwasserbrunnen sind aus Steuerzahlersicht grundsätzlich kritisch zu betrachten. In Nordrhein-Westfalen ist Trinkwasser flächendeckend und günstig verfügbar. Öffentliche Brunnen müssen deshalb nicht kostenlos vom Staat zur Verfügung gestellt werden. „Unseren Bürgerinnen und Bürgern darf zugetraut werden, dass sie sich eigenverantwortlich mit Wasser versorgen können“, stellt Steinheuer klar. Zudem geht mit einem pauschalen Gratisangebot häufig auch ein höherer Wasserverbrauch einher – das ist weder ökologisch sinnvoll noch haushaltspolitisch geboten. Zusätzlich sind strenge Hygiene- und Kontrollvorschriften zu beachten, die ein flächendeckendes Trinkwasserbrunnenangebot insgesamt nahezu unbezahlbar machen. Deshalb sollte auf die Installation solcher öffentlichen Trinkwasserbrunnen weitgehend verzichtet werden.
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