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© Alexander Kraus

Kein Ausnahmegrund von der Schuldenbremse

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 25.08.2023, Alexander Kraus

Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Klimaschutz, Resilienz und Transformation

Der Senat hat Anfang August 2023 den angekündigten Gesetzentwurf zur Errichtung eines Klimasondervermögens ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Damit sollen energiepolitische Abhängigkeiten verringert, Klimaneutralität schneller erreicht und die Resilienz gegenüber dem Klimawandel gestärkt werden. Da ein Sondervermögen tatsächlich Sonderschulden bedeutet, muss dazu eine erneute Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen werden. Der Bund der Steuerzahler hat sich den Gesetzentwurf genauer angesehen und fürchtet einen fiskalischen Dammbruch.

Der neue schwarz-rote Senat hat am 3. August 2023 den Entwurf für ein „Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Die Landesregierung setzt damit ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD um: die kreditfinanzierte energetische Transformation der Berliner Wirtschaft, Verwaltung und privaten Haushalte hin zu einer angestrebten Klimaneutralität. 

Energiepolitische Abhängigkeiten oder Klimaschutz?

In erster Linie sollen mit dem Sondervermögen die energiepolitischen Abhängigkeiten Berlins schnell und spürbar verringert werden, die sich durch den Krieg und seine Auswirkungen auf Preise und Verfügbarkeit von fossilen Brennstoffen gezeigt haben. Gleichzeitig soll mit der geplanten Transformation auch der Weg Berlins hin zur Klimaneutralität erheblich beschleunigt werden, weil neuere Projektionen zeigten, dass das Erreichen der Pariser Klimaschutzziele in Frage stehe. Zusätzlich sei auch ein effektiverer Schutz der Berliner Bevölkerung vor „akuten Bedrohungen von Leib und Leben, die aus dem Klimawandel resultieren“ erforderlich.

Sondervermögen oder eher Sonderschulden?

Durch das zu beschließende Gesetz soll ein vom eigentlichen Kernhaushalt des Landes getrennter Extrahaushalt errichtet werden. Zweck dieses Sondervermögens ist die Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, um die genannten Ziele zu erreichen. Diese würden angeblich die regulären finanziellen Möglichkeiten Berlins übersteigen und könnten absehbar nicht aus den laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden.

Mit dem Gesetz soll der Finanzsenat daher ermächtigt werden, in einem ersten Schritt bis zu fünf Milliarden Euro und ggf. nach einer Evaluation bis Ende 2026 weitere fünf Milliarden Euro an zusätzlichen Krediten für das Sondervermögen aufzunehmen. Der Bund der Steuerzahler bevorzugt deswegen stattdessen die Begriffe Sonderschulden und Schattenhaushalt.  

Schuldenbremse und ihre Ausnahmen

Allerdings gilt seit 2020 für die Bundesländer die sogenannte Schuldenbremse, nach der diese ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen müssen. Nach dem Grundgesetz können „Länder … eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen.“ Davon Gebrauch macht Berlin mit dem „Gesetz zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Berliner Landesrecht“, das ausnahmsweise ebenso „eine Nettokreditaufnahme im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes führen“ zulässt.

Kontrollentzogenheit

Für eine Nettokreditaufnahme über die regelmäßigen Grenzen der grundgesetzlichen Schuldenbremse hinaus muss also entweder eine Naturkatastrophe oder eine „außergewöhnliche Notsituation“ vorliegen, die sich zudem der Kontrolle des Staates bzw. des Landes entzieht und die Finanzlage des Staates bzw. des Landes erheblich beeinträchtigen muss.

Das Sondervermögen hat nun ausweislich des Gesetzentwurfs den primären Zweck, Maßnahmen zu finanzieren, die energiepolitische Abhängigkeiten verringern sollen. Anders als bei einer Pandemie, einem Erdbeben oder Hochwasser, handelt es sich hierbei ganz klar nicht um eine Naturkatastrophe, sondern um eine aktive politische Richtungsentscheidung.

Diese ist politisch legitim und sicherlich vernünftig, war aber noch bis Februar 2022 geopolitisch vielfach ganz anders gesehen worden und könnte auch heute theoretisch anders getroffen werden, so dass die Finanzlage womöglich weniger erheblich beeinträchtigt wäre.

Eine weitere Frage ist, ob sich politische Entscheidungen auf Bundesebene (Kontrolle des Staates) der Kontrolle des Landes entziehen. Der Bund der Steuerzahler Berlin meint, dass eine kompetenzrechtlich auf bundespolitischer Ebene zulässige Rahmensetzung nicht dazu führen kann, dass ein Land deswegen die Schuldenbremse außer Kraft setzen darf. Die Bundesländer sind auch Bestandteil des deutschen Staates und unterlegen selbstverständlich dem Grundgesetz. Unmittelbar einleuchtend sollte aber sein, dass die erheblichen finanziellen Beeinträchtigungen in Folge einer willentlich getroffenen politischen Entscheidung des Staates keine außergewöhnliche Notsituation darstellen können, die sich seiner eigenen staatlichen Kontrolle entziehen. Auf diese Weise ließe sich sonst jedweder Ausgabenexzess als Begründung für eine Ausnahme von der Schuldenbremse missbrauchen.

Klimaschutz oder Schutz vor dem Klima: eine außergewöhnliche Notsituation?

Wenn auch im Titel des Gesetzes an erster Stelle genannt, taucht das Anliegen des Klimaschutzes im Gesetz selbst erstaunlicherweise nur als Nebenprodukt auf. Seine primäre Zweckbestimmung ist es, die energiepolitischen Abhängigkeiten „zu verringern, wodurch zugleich“ – also quasi als Nebenprodukt – auch noch „die … Klimaschutzziele … beschleunigt zu erreichen sind sowie die Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels gestärkt wird“.

Aber auch wenn als Ziel der Schutz des Klimas oder vor dem Klima als eigentlicher Zweck genannt worden wäre, stellt sich trotzdem auch hier die Frage, ob es sich beim Klimawandel tatsächlich um eine „außergewöhnliche Notsituation“ im Sinne des Grundgesetzes handelt.

Notsituation per Beschluss?

Nach dem Berliner Schuldenbremsegesetz trifft das Berliner Abgeordnetenhaus mit einfacher Mehrheit die Feststellung, dass die Voraussetzung für eine Nettokreditaufnahme durch eine außergewöhnliche Notsituation erfüllt ist. Mit „Feststellung“ kann nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Berlin jedoch nur gemeint sein, dass eine außergewöhnliche Notsituation mit Kontrollentzogenheit und erheblichen finanziellen Auswirkungen tatsächlich auch objektiv vorliegen muss, um überhaupt festgestellt zu werden. Nicht damit gemeint sein kann, dass eine eigentlich nicht vorhandene Notsituation durch den Beschluss erst entsteht. Alles andere würde sonst bedeuten, dass eine Parlamentsmehrheit die grundgesetzliche Schuldenbremse einfach nach Belieben per Mehrheitsbeschluss suspendieren kann.

Was ist eine außergewöhnliche Notsituation?

Nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes beim Bundestag kommen neben den Naturkatastrophen für eine Notlagenverschuldung z.B. auch besonders schwere „Schadensereignisse von großem Ausmaß und von Bedeutung für die Öffentlichkeit“ in Betracht, „die durch Unfälle, technisches oder menschliches Versagen ausgelöst oder von Dritten absichtlich herbeigeführt werden“ oder „eine plötzliche Beeinträchtigung der Wirtschaftsabläufe in einem extremen Ausmaß aufgrund eines exogenen Schocks, …, die aus Gründen des Gemeinwohls aktive Stützungsmaßnahmen des Staates zur Aufrechterhaltung und Stabilisierung der Wirtschaftsabläufe gebietet“.

Beschrieben werden hier also schwerwiegende Vorgänge von einer gewissen Abruptheit, die auf das Staatswesen von außen oder durch Dritte von innen einwirken, also nicht von diesem selbst durch Beschluss ausgelöst werden.

Falscher Gesetzeszweck?

Während eine extreme Verknappung von Energieträgern mit massiven Auswirkungen, wie z.B. in unmittelbarer Folge eines Krieges, nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Berlin für sich genommen durchaus als ein solcher „exogener Schock“ angesehen werden kann, dürften aber z.B. bei willentlich durch die Politik beschlossenen Sanktionen, die zu einer Verknappung führen, das Kriterium der „Kontrollentzogenheit“ wiederum gerade nicht erfüllt sein.

Mit dem Gesetzentwurf zu dem Berliner Klimasondervermögen beabsichtigt der Senat ganz offensichtlich auch nicht, aktuelle und plötzliche Beeinträchtigungen der Wirtschaftsabläufe von einem extremen Ausmaß aktiv stützen und aufrechterhalten zu wollen. Tatsächlich wird in der Begründung und im Zweck beschrieben, dass die Auswirkungen des russischen Angriffs gegen die Ukraine auf die Preise und Verfügbarkeit fossiler Energieträger zu der Erkenntnis geführt haben, dass Berlin in Zukunft energiepolitisch idealerweise weniger abhängig gemacht werden soll, was in erster Linie „neben einem beschleunigten Ausbau regenerativer Energiequellen“ vor allem „eine massive Reduzierung des Energieverbrauchs erforderlich“ mache.

Gleichzeitig werde „auch der Weg Berlins hin zur angestrebten Klimaneutralität erheblich beschleunigt“. Dabei handelt es sich also um eine willentliche Entscheidung des Staates zur Umsetzung von angestrebten politischen Zielen, die zwar wünschenswert erscheinen, aber in der Zukunft liegen und eben nicht um eine in der Gegenwart liegende plötzliche Katastrophe. Der vorgesehene Gesetzeszweck stellt damit durchaus legitime politische Ziel dar, begründet aber trotzdem keine Ausnahme von der grundgesetzlichen Schuldenbremse.

Wird wenigstens Klimaschutz und Resilienz durch das Sondervermögen erreicht?

In dem Gesetzentwurf heißt es, dass die Senatsvorlage „voraussichtlich erheblich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz“ hätte. Laut der Gesetzesbegründung seien auch „Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung des Landes Berlin vor akuten Bedrohungen von Leib und Leben, die aus dem Klimawandel resultieren“ erforderlich.

In Berlin leben derzeit rund 3,85 Millionen von weltweit 7,89 Milliarden Menschen, d.h. weniger als einer von zweitausend Erdenbürgern. Selbst eine vollständige Klimaneutralität Berlins würde sich daher auf den Schutz des globalen Klimas voraussichtlich nur marginal und eben leider nicht „erheblich positiv“ auswirken, wie es der Senat erwartet. Auch wenn es moralisch begrüßenswert ist, dass Berlin seinen Teil zum Klimaschutz beiträgt, wäre es naiv anzunehmen, dass die Schwellen- und Entwicklungsländer freiwillig auf durch fossile Energieträger finanzierten Wohlstand verzichten wollen.

Es werden also weitere Maßnahmen erforderlich werden, um „Leib und Leben“ der Berliner Bevölkerung vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen. Welche das sein werden, soll der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses im Einzelnen beschließen. Unklar ist auch, ob den Maßnahmen, die in einem sich erwärmenden Klima notwendig werden, überflüssig werdende Maßnahmen gegengerechnet werden können, z.B. für warme Kleidung und Heizung. Zu bedenken ist, dass die Wiege der Menschheit Afrika ist und der Mensch unbekleidet und fast ohne Hilfsmittel in einem heißen Savannenklima sehr gut leben kann, während ein Mensch ohne Kleidung oder einer beheizten Behausung in unseren Breiten selbst bei niedrigen Plusgraden innerhalb kürzester Zeit an „Leib und Leben“ bedroht wäre.

Ökonomisch vertretbar?

Es sei ökonomisch „vertretbar, auch künftige Generationen an der Finanzierung von Maßnahmen zu beteiligen, die einen Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels und der Bewältigung seiner Folgen leisten, da diese Generationen ebenfalls Nutznießer dieser Bemühungen“ seien, heißt es in der Gesetzesbegründung. Nun ist es ökonomisch gerade so, dass in der Gegenwart trotzdem nur heute hergestellte Dämmstoffe, Thermofenster und Wärmepumpen von heute lebenden Arbeitern verbaut werden können und real zulasten des heutigen realen Wohlstands geleistet werden müssen. Auch geht das Argument fehl, künftigen Generationen die Lasten dafür aufbürden zu können, dass die früheren und heutigen Generationen lieber einen durch fossile Energieträger getragenen Wohlstand genießen wollten. Die Frage ist also, wer was wann wofür bezahlt. Die heutige Aufnahme von Staatsschulden für den Sonderhaushalt wird also künftige Haushaltsgesetzgeber mindestens bis zum Jahr 2055 einengen, denn bis dahin ist die Tilgung vorgesehen. Künftige Steuerzahlungen werden dann also statt in staatliche Leistungsangebote für Tilgung und voraussichtlich steigende Zinsen in die Taschen der heutigen Kreditgeber fließen.

Wären die Maßnahmen heute zu finanzieren?

Die gebotene Reaktion des Landes Berlin auf diese dramatisch zugespitzten Risiken und Herausforderungen würden die regulären finanziellen Möglichkeiten Berlins übersteigen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Auch die beschleunigte Transformation der Berliner Wirtschaft sei ohne eine staatliche finanzielle Unterstützung nicht zu leisten sein. Die erforderlichen zusätzlichen, verstärkten und beschleunigten Maßnahmen könnten absehbar nicht aus den laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden.

Tatsächlich hat das Land Berlin bereits jetzt über 60 Milliarden Euro Schulden aufgehäuft und schuldet zusätzlich seinen Beamten künftige Pensionszahlungen in ähnlicher Größenordnung. Trotz der Verschuldung hat das Land über Jahrzehnte hinweg die Instandsetzung seiner Liegenschaften und Infrastruktur vernachlässigt. Der Sanierungsrückstau an Schulen, Verwaltungsgebäuden, Straßen, Gehwegen, Brücken, Uferbefestigungen und dergleichen mehr dürfte sich auch ohne die ohnehin schon vorgeschriebenen energetischen Anforderungen auf einen zweistelligen Milliardenbetrag belaufen. 

Dabei ist es nicht so, dass im laufenden Landeshaushalt keine Ausgaben vorhanden sind, die man bei einer „Leib und Leben“ der Berliner Bevölkerung bedrohenden „außergewöhnlichen“ Notsituation in Frage stellen könnte.

So steht z.B. nicht nur die Sanierung, sondern auch eine architektonisch herausstechende Erweiterung der Komischen Oper von Berlin an. Während der Senat 2015 noch eine Sanierung für 80 Millionen Euro geplant hatte, liegen die Kostenschätzungen mittlerweile inkl. des Erweiterungsbaus bei fast 480 Millionen Euro und das bereits vor Baubeginn.

Im Plänterwald soll der ehemalige Freizeit- und Vergnügungspark „Spreepark“ mit öffentlichen Mitteln wieder zum Leben erweckt werden, nachdem – vermutlich nicht ohne Grund – private Investoren seit über zwei Jahrzehnten die Finger davon gelassen hatte.

Für über 86 Millionen Euro aus Steuergeldern soll der Spreepark als Gesamtkunstwerk zu einem neuen Standort für das „Berlin-Gefühl“ werden. Das 45 Meter hohe Riesenrad in einer kühnen Konstruktion aus Stützen und Spannseilen über einem Wasserbassin soll alleine über 6 Millionen Euro kosten. Der Senat rechnet dann mit einem jährlichen Defizit von nochmals mindestens 3,5 Mio. Euro zulasten des Landeshaushalts.

Aber auch im Kleinen wird viel Geld vom Land Berlin ausgegeben. So war z.B. in Friedrichshain-Kreuzberg offenbar genug Geld für einen Fahrradtresen und einen Lärmomat mit fragwürdigem Nutzen übrig.

Warum ein fiskalischer Dammbruch?

Seit der Einführung der Schuldenbremse für die Länder im Jahr 2020 wird nach Corona nun schon zum zweiten Mal ihre Aussetzung für eine Notlagenverschuldung geplant. Die vorgesehenen Maßnahmen mögen legitime politische Ziele darstellen, aber eben gerade keine Voraussetzung für eine Ausnahme von der Schuldenbremse. Bis zum Ende der geplanten Tilgung der zusätzlichen Schulden für das Klimasondervermögen im Jahr 2055 wird es voraussichtlich noch viele weitere geostrategische Entwicklungen geben, die Einfluss auf Deutschland haben: Verschiebungen der Machtverhältnisse zwischen den Blöcken, des Angebots von Ressourcen. Auch Naturkatastrophen sind nicht ausgeschlossen.

Mit Blick auf die Begründung zu diesem Gesetzentwurf ist zu befürchten, dass als nächster Grund für eine weitere Nettokreditaufnahme an der Schuldenbremse vorbei, z.B. der demographische Wandel angeführt werden wird, der zudem in einem Spannungsfeld mit den zunehmenden Migrationsbewegungen steht. Auch hier handelt es sich um keinen Ausnahmegrund von der derzeitigen grundgesetzlichen Schuldenregel. Auch diese Prozesse haben sich wieder der Klimawandel jahrzehntelang angekündigt.

Fazit und Bewertung durch den Bund der Steuerzahler Berlin

Der Schutz des Klimas ist wichtig und wünschenswert. Es ist aber fraglich, ob unter den derzeitigen geopolitischen Bedingungen der Klimawandel überhaupt aufgehalten werden kann. Viele Schwellen- und Entwicklungsländer setzen weiterhin auf eine wirtschaftliche Entwicklung, die durch fossile Energieträger getrieben wird. Daher würde auch eine vollständige Klimaneutralität in Berlin alleine nicht vor den Folgen des Klimawandels für „Leib und Leben“ der Berliner Bevölkerung schützen.

Die Frage ist auch, ob der Schutz der einzelnen Berliner vor einem wärmer werdenden Klima unbedingt Staatsaufgabe oder nicht auch Angelegenheit jedes Einzelnen ist. Erstens haben die meisten Berliner in der Vergangenheit durch ihren eigenen Verbrauch von fossilen Brennstoffen für z.B. Heizung und Mobilität ebenfalls den Klimawandel mit verursacht. Auch lag es früher, als es noch kältere Winter gab, ebenfalls in der Verantwortung jedes Einzelnen, selbst für seine Heizung und warme Kleidung aufzukommen.

Jedenfalls handelt es sich bei dem Klimawandel um kein plötzliches und unerwartetes Ereignis, sondern um eine kontinuierliche Entwicklung, vor der seit Jahrzehnten gewarnt wurde, auf die sich Staat und private Haushalte hätten längst einstellen können. Damit ist der Klimaschutz oder der Schutz vor dem Klima keine außerordentliche Notsituation. Er kann aber zu einer längst erwarteten Notsituation werden. Beides rechtfertigt jedoch im Sinne des Grundgesetzes – zumindest noch – keine Nettokreditaufnahme.

 

 

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Pressenennungen zum Thema:

rbb-Abendschau, 4. August 2023
… 100 Tage schwarz-rot. Der Bund der Steuerzahler spricht von einem Etikettenschwindel: „Die aktuelle Koalition ist natürlich gezwungen, jetzt in der verkürzen Legislaturperiode wirkliche Erfolge vorweisen zu können, um wieder gewählt zu werden. Hier jetzt das aber mit Krediten zu bezahlen, für die dann wirklich Generation bezahlen und diese abststottern müssen, das halten wir für höchst gefährlich. Kein Land hat es wirklich geschafft, sich durch Schuldenaufnahme in ein Schlaraffenland zu verwandeln.“ …

https://www.ardmediathek.de/video/rbb24-abendschau/rbb24-abendschau-vom-04-08-2023/rbb-fernsehen/Y3JpZDovL3JiYl84M2Q4ODcyNS1lNGI2LTQ4YjItYjM4OC0yNjdlODg2YmU4YWZfcHVibGljYXRpb24 (Beitrag ab Min. 10:00)

rbb-Abendschau, 25.07.2023 (ab Min. 4:50)
... Das sieht auch der Bund der Steuerzahler so. Das Sondervermögen sei ein fiskalischer Dammbruch, heißt es in einer Stellungnahme.
https://www.ardmediathek.de/video/rbb24-abendschau/rbb24-abendschau-vom-25-07-2023/rbb-fernsehen

Süddeutsche Zeitung, 25.07.2023
...Der Bund der Steuerzahler Berlin hat das geplante Sondervermögen von fünf Milliarden Euro für mehr Klimaschutz kritisiert. Der Verbandsvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen "Klima-Sonderschulden" am Dienstag als "fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht". Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet noch sei er außergewöhnlich.

Kraus befürchtet, dass nun unter dem Etikett Klimaschutz der Sanierungsrückstau der letzten Jahrzehnte mit "vermeintlichen Notfallkrediten" anstatt aus dem regulären Landeshaushalt bezahlt werden soll. "Die Tilgung der Milliardenkredite wird den Berliner Haushalt noch jahrzehntelang belasten." ...
https://www.sueddeutsche.de/politik/senat-berlin-bund-der-steuerzahler-kritisiert-klima-sondervermoegen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230725-99-526603

Münchner Merkur, 25.07.2023
...Der Bund der Steuerzahler Berlin hat das geplante Sondervermögen von fünf Milliarden Euro für mehr Klimaschutz kritisiert. Der Verbandsvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen "Klima-Sonderschulden" am Dienstag als "fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht". Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet noch sei er außergewöhnlich.

Kraus befürchtet, dass nun unter dem Etikett Klimaschutz der Sanierungsrückstau der letzten Jahrzehnte mit "vermeintlichen Notfallkrediten" anstatt aus dem regulären Landeshaushalt bezahlt werden soll. "Die Tilgung der Milliardenkredite wird den Berliner Haushalt noch jahrzehntelang belasten." ...
https://www.merkur.de/deutschland/berlin/bund-der-steuerzahler-kritisiert-klima-sondervermoegen-zr-92422209.html

Welt, 25.07.2023
...Der Bund der Steuerzahler Berlin hat das geplante Sondervermögen von fünf Milliarden Euro für mehr Klimaschutz kritisiert. Der Verbandsvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen "Klima-Sonderschulden" am Dienstag als "fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht". Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet noch sei er außergewöhnlich.

Kraus befürchtet, dass nun unter dem Etikett Klimaschutz der Sanierungsrückstau der letzten Jahrzehnte mit "vermeintlichen Notfallkrediten" anstatt aus dem regulären Landeshaushalt bezahlt werden soll. "Die Tilgung der Milliardenkredite wird den Berliner Haushalt noch jahrzehntelang belasten." ...
https://www.welt.de/regionales/berlin/article246572070/Bund-der-Steuerzahler-kritisiert-Klima-Sondervermoegen.html

MItteldeutsche Zeitung, 25.07.2023
...Der Bund der Steuerzahler Berlin hat das geplante Sondervermögen von fünf Milliarden Euro für mehr Klimaschutz kritisiert. Der Verbandsvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen "Klima-Sonderschulden" am Dienstag als "fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht". Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet noch sei er außergewöhnlich.

Kraus befürchtet, dass nun unter dem Etikett Klimaschutz der Sanierungsrückstau der letzten Jahrzehnte mit "vermeintlichen Notfallkrediten" anstatt aus dem regulären Landeshaushalt bezahlt werden soll. "Die Tilgung der Milliardenkredite wird den Berliner Haushalt noch jahrzehntelang belasten." ...
https://www.mz.de/panorama/bund-der-steuerzahler-kritisiert-klima-sondervermogen-3658411

RTL, 25.07.2023
...Der Bund der Steuerzahler Berlin hat das geplante Sondervermögen von fünf Milliarden Euro für mehr Klimaschutz kritisiert. Der Verbandsvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen "Klima-Sonderschulden" am Dienstag als "fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht". Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet noch sei er außergewöhnlich.

Kraus befürchtet, dass nun unter dem Etikett Klimaschutz der Sanierungsrückstau der letzten Jahrzehnte mit "vermeintlichen Notfallkrediten" anstatt aus dem regulären Landeshaushalt bezahlt werden soll. "Die Tilgung der Milliardenkredite wird den Berliner Haushalt noch jahrzehntelang belasten." ...
https://www.rtl.de/cms/bund-der-steuerzahler-kritisiert-klima-sondervermoegen-49884d63-cd2f-5fea-a2b4-9e0206750049.html

Berliner Morgenpost, 25.07.2023
... Der Bund der Steuerzahler Berlin hat das geplante Sondervermögen von fünf Milliarden Euro für mehr Klimaschutz kritisiert. Der Verbandsvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen „Klima-Sonderschulden“ am Dienstag als „fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht“. Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet noch sei er außergewöhnlich.

Kraus befürchtet, dass nun unter dem Etikett Klimaschutz der Sanierungsrückstau der letzten Jahrzehnte mit „vermeintlichen Notfallkrediten“ anstatt aus dem regulären Landeshaushalt bezahlt werden soll. „Die Tilgung der Milliardenkredite wird den Berliner Haushalt noch jahrzehntelang belasten.“
https://www.morgenpost.de/berlin/article239028175/Bund-der-Steuerzahler-kritisiert-Klima-Sondervermoegen.html

Tagesspiegel, 25.07.2023
... Steuerzahlerbund: Klimawandel nicht unerwartet - Kritik kommt auch vom Bund der Steuerzahler Berlin. Verbandschef Alexander Kraus bezeichnete das Sondervermögen als „fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht“. Der Klimawandel sei keine Notlage, dieser komme weder unerwartet noch sei er außergewöhnlich.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/erhebliche-zweifel-berliner-rechnungshof-kritisiert-senatsplane-fur-klima-sondervermogen-10208104.html

FAZ, 25.07.2023
... Der Bund der Steuerzahler Berlin hat das geplante Sondervermögen von fünf Milliarden Euro für mehr Klimaschutz kritisiert. Der Verbandsvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen «Klima-Sonderschulden» am Dienstag als «fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht». Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet noch sei er außergewöhnlich.

Kraus befürchtet, dass nun unter dem Etikett Klimaschutz der Sanierungsrückstau der letzten Jahrzehnte mit «vermeintlichen Notfallkrediten» anstatt aus dem regulären Landeshaushalt bezahlt werden soll. «Die Tilgung der Milliardenkredite wird den Berliner Haushalt noch jahrzehntelang belasten.» ...
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/bund-der-steuerzahler-kritisiert-klima-sondervermoegen-19057793.html

Berliner Zeitung, 25.07.2023
... Der Bund der Steuerzahler Berlin hat das geplante Sondervermögen von fünf Milliarden Euro für mehr Klimaschutz kritisiert. Der Verbandsvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen „Klima-Sonderschulden“ am Dienstag als „fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht“. Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet noch sei er außergewöhnlich.

Kraus befürchtet, dass nun unter dem Etikett Klimaschutz der Sanierungsrückstau der letzten Jahrzehnte mit „vermeintlichen Notfallkrediten“ anstatt aus dem regulären Landeshaushalt bezahlt werden soll. „Die Tilgung der Milliardenkredite wird den Berliner Haushalt noch jahrzehntelang belasten.“ ...
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/bund-der-steuerzahler-kritisiert-klima-sondervermogen-li.372823

B.Z., 25.07.2023
... Alexander Kraus (52) vom Bund der Steuerzahler sieht mit den Klima-Sonderschulden einen „fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht“.
https://www.bz-berlin.de/berlin/kraftpaket-fuer-klimaschutz

Stern, 25.07.2023
Der Bund der Steuerzahler Berlin hat das geplante Sondervermögen von fünf Milliarden Euro für mehr Klimaschutz kritisiert. Der Verbandsvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen "Klima-Sonderschulden" am Dienstag als "fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht". Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet noch sei er außergewöhnlich.

Kraus befürchtet, dass nun unter dem Etikett Klimaschutz der Sanierungsrückstau der letzten Jahrzehnte mit "vermeintlichen Notfallkrediten" anstatt aus dem regulären Landeshaushalt bezahlt werden soll. "Die Tilgung der Milliardenkredite wird den Berliner Haushalt noch jahrzehntelang belasten."
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/berlin-brandenburg/finanzen--bund-der-steuerzahler-kritisiert-klima-sondervermoegen--33682372.html

Zeit, 25.07.2023
... Der Bund der Steuerzahler Berlin hat das geplante Sondervermögen von fünf Milliarden Euro für mehr Klimaschutz kritisiert. Der Verbandsvorsitzende Alexander Kraus bezeichnete die damit verbundenen «Klima-Sonderschulden» am Dienstag als «fiskalischen Dammbruch, der die verfassungsmäßige Schuldenbremse wegzuschwemmen droht». Aus seiner Sicht lässt sich die Umgehung der Schuldenbremse nicht mit dem Klimawandel begründen. Denn dieser komme weder unerwartet noch sei er außergewöhnlich. Kraus befürchtet, dass nun unter dem Etikett Klimaschutz der Sanierungsrückstau der letzten Jahrzehnte mit «vermeintlichen Notfallkrediten» anstatt aus dem regulären Landeshaushalt bezahlt werden soll. «Die Tilgung der Milliardenkredite wird den Berliner Haushalt noch jahrzehntelang belasten.»
https://www.zeit.de/news/2023-07/25/bund-der-steuerzahler-kritisiert-klima-sondervermoegen

 

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