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Sascha Mummenhoff meint: „Mit dieser Entscheidung verabschiedet sich Hamburg von der Schuldenbremse als Kompass für eine ehrliche Politik.“
© BdSt Hamburg

„Hamburg verabschiedet sich von echter Haushaltsdisziplin“

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Meldungen 02.07.2025, Sascha Mummenhoff

Nach der Lockerung der Schuldenbremse auf Bundesebene hat sich Hamburg auf den Weg gemacht, die Regeln ebenfalls zu ändern. Um wie vom Bund vorgesehen einen jährlichen strukturellen Neuverschuldungsspielraum von bis zu 0,35 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhalten, passte die Hamburgische Bürgerschaft am Mittwoch die Landesverfassung in erster Lesung entsprechend an. In namentlicher Abstimmung votierten 104 Abgeordnete dafür und 10 dagegen. Dafür stimmten Abgeordnete der rot-grünen Koalition, der CDU und der Linken, dagegen Vertreter der AfD. Damit wurde die für eine Verfassungsänderung notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht.

Anlässlich der heutigen Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft, die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu lockern, erklärt Sascha Mummenhoff, Landesvorsitzender des Bund der Steuerzahler Hamburg e.V.:

„Mit dieser Entscheidung verabschiedet sich Hamburg von der Schuldenbremse als Kompass für eine ehrliche Politik. Wer glaubt, sich mit immer neuen Schulden aus jeder Lage freikaufen zu können, handelt nicht zukunftsfähig – sondern verantwortungslos.“

Der Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. kritisiert die strukturelle Neuregelung, die eine dauerhafte Kreditaufnahme von 0,35 Prozent des BIP erlaubt – unabhängig von Konjunktur oder Notlage. Was von SPD, CDU und Grünen als „Zukunftsinvestition“ verkauft wird, ist aus Sicht des BdSt ein gefährlicher Systemwechsel: weg von klarer Prioritätensetzung, hin zu dauerhafter Verschuldung im Normalbetrieb.

Die Begründung, Hamburg bleibe gleichzeitig beim Prinzip eines ausgeglichenen Haushalts, hält einer haushaltspolitischen Prüfung nicht stand. Eine Politik, die sich durch wachsende Spielräume definiert, verkennt die eigentliche Herausforderung – nämlich die Ausgabenseite.
Hamburg hat kein Einnahmenproblem. Hamburg hat ein Ausgabenproblem.
Teure Ausgabenentscheidungen, die haushalterisch aus dem Ruder laufen, sind keine Ausnahme – sie sind in Hamburg Alltag.

Hier eine Auswahl:

• „Haus der Bürgerschaft“: Ein Abgeordneten-Palast für 202 Millionen Euro Mietkosten über 30 Jahre. Die monatliche Miete steigt im Vergleich zu heute um 200.000 Euro.

• Jugendhaftanstalt Billwerder: Trotz eines „garantierten Maximalpreises“ wurde der Kostenrahmen bereits um 20 Millionen Euro überschritten.

• Schwanen-Quartier in Eppendorf: Statt geplanter 3,6 Millionen Euro kostet das Projekt nun 7 Millionen – eine Verdopplung! Davon abgesehen: Muss das wirklich sein?

• Hamburg Wasser: Das Klärschlammprojekt „Vera II“ läuft völlig aus dem Ruder – Mehrkosten über 100 Millionen Euro.

• Hamburger Energienetze: Ein Kupfer-Kubus als Eingangsportal – aus ursprünglich 2,6 Millionen Euro wurden 4,3 Millionen.

• Deutsches Hafenmuseum: Geschätzte halbe Milliarde Euro für ein Projekt mit wenig realistischer Besucherprognose.

• Opern-Neubau in der HafenCity: Trotz Kühnes Millionen – mindestens 200 Millionen Euro werden die Hamburger Steuerzahler „investieren“.

Die Liste ließe sich fortsetzen.

Die Beispiele Hamburg Wasser und Hamburger Energienetze zeigen vor allem eines: Wenn Kontrolle fehlt, wird Verschwendung zum System.

Mit etwa 360 stadteigenen Firmen und mehr als 75.000 Mitarbeitenden scheint Hamburg die Kontrolle über seine Beteiligungen längst verloren zu haben. Es braucht einen radikalen Schnitt: Unternehmen, die keine strategische Bedeutung haben, gehören privatisiert. Dort, wo ein Verkauf nicht sinnvoll ist, müssen die Kontrollmechanismen dringend überarbeitet werden.  Es wäre höchste Zeit gewesen, hier mit dem Rotstift anzusetzen, statt der Bürgerschaft neue Schuldenfreiräume zu eröffnen.

Die Schuldenbremse zwingt zu Prioritäten – das ist keine Schwäche, das ist ihre Stärke. Dass sie nun reformiert wurde, bevor sie je konsequent gewirkt hat, ist aus Sicht des BdSt ein schwerer politischer Fehler. Offensichtlich fehlt der Hamburger Politik der Wille zur Haushaltsdisziplin. Die Konsequenzen werden später die Hamburgerinnen und Hamburger tragen.

 

Zur Info:
Die abschließende zweite Lesung findet wahrscheinlich in der nächsten Bürgerschaftsitzung am 16. Juli statt, da bei Verfassungsänderungen zwischen der ersten und zweiten Lesung mindestens 13 Tage liegen müssen. In einem von der CDU-Opposition mitgetragenen Zusatzantrag der rot-grünen Koalition beschloss das Parlament ebenfalls in namentlicher Abstimmung zudem, dass Hamburg die neuen finanziellen Spielräume gezielt für zukunftsgerichtete Investitionen vor allem in Forschung, Bildung und Technologietransfer nutzen soll. Zudem solle vom Prinzip eines ausgeglichenen Haushalts nicht abgewichen werden. Dafür stimmten 91, dagegen 23 Abgeordnete. 

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