Fünf Schwarzbuch-Fälle aus Rheinland-Pfalz
Die öffentliche Verschwendung 2025/2026
Der Bund der Steuerzahler stellt sein neues Schwarzbuch vor: Mit 100 gravierenden Fällen aus ganz Deutschland wird wieder beispielhaft der verschwenderische Umgang mit Steuergeld dokumentiert. Kostenexplosionen bei Staatsbauten, ausufernde Subventionen, öffentliche Wirtschaftsflops, teure Fehler und sinnlose Skurrilitäten – es gibt viele Arten, wie der Staat unser aller Geld verbrennt. Rheinland-Pfalz ist in diesem Jahr mit fünf Fällen dabei.
1. Wenn fehlender Klärschlamm teuer wird
Die Klärschlammvergasungsanlage in Koblenz sollte ein innovatives Umweltprojekt werden. Bislang hat die Stadt Millionen Euro in die Hand genommen – doch seit rund zwei Jahren steht die Anlage still. Psst, Achtung, Investitionsfolgen! Hat jemand vorab überlegt, was passiert, wenn es nicht ausreichend Klärschlamm gibt?
Koblenz (RP). Die Stadt Koblenz in Rheinland-Pfalz wollte in Eigenregie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. So gab es seit dem Jahr 2006 Überlegungen, die Entsorgungswege des eigenen Klärschlamms sicherzustellen. Dadurch sollten stabile Entsorgungskosten erreicht und zugleich der Energiebedarf sowie die CO2–Emissionen des Klärwerks gesenkt werden. Die Entscheidung für das sogenannte Projekt „LIFE+ SusTreat“ fiel nach der Zusage von EU-Fördermitteln von rund zwei Mio. Euro im Jahr 2008.
Im Zuge der weiteren Planung entschied sich Koblenz für den Bau einer Klärschlammtrocknungsanlage mit nachgeschalteter Klärschlammvergasung. Bei der Klärschlammvergasung wird der Klärschlamm bei geringer Sauerstoffzufuhr vergast, wodurch ein brennbares Gas entsteht, mit dem ein Blockheizkraftwerk betrieben und darüber Strom und Wärme erzeugt werden kann. Dabei kann die Wärme weitestgehend den Bedarf der Klärschlammtrocknung decken und der Strom wird vom Klärwerk genutzt.
Im August 2016 begann der Bau der Anlage, welche der Stadtentwässerung, einem Eigenbetrieb der Stadt Koblenz, gehört. Die Inbetriebnahme erfolgte Anfang 2018, die Abnahme dann Ende 2021. Und bereits im Januar 2023 wurde die Anlage auch schon wieder außer Betrieb gesetzt, bis heute.
Das Hauptproblem ist, dass es am nötigen Klärschlamm für den Dauerbetrieb der Anlage mangelt. Diese ist nämlich auf eine Normallast von 3.350 Tonnen TM/a (Trockenmasse pro Jahr) und auf eine Maximalmenge von 4.000 Tonnen TM/a ausgelegt. Allerdings haben in Koblenz die Schlamm- und Abwassermengen in den vergangenen Jahren nicht zugenommen, sondern sind sogar deutlich auf etwa 2.400 Tonnen TM/a im Jahr 2023 gesunken.
Anfänglich wollte Koblenz auch kein zusätzliches Personal für die Anlage einstellen und entschied sich daher für einen externen Dienstleister. Das ging aber nicht lange gut: Der Dienstleister hatte nun selbst mit verschiedenen Problemen zu kämpfen. So musste er beständig geschultes Personal vorhalten, obwohl es wegen des mangelnden Klärschlamms zu einer unsicheren Betriebsauslastung der Anlage kam. Laut Presse lief die Anlage im Jahr 2022 nur rund 1.000 Stunden, umgerechnet also weniger als 42 volle Tage. Der Dienstleister kam daher zum Schluss, dass die wenigen Betriebsstunden ein nicht kalkulierbares Risiko für die Haltbarkeit der Anlagentechnik darstellen würden. Er kündigte den Vertrag zum 31.12.2023 und Koblenz stand nun ohne ausreichenden Klärschlamm und ohne Fachpersonal da. Doch selbst im Jahr 2025 betonte die Stadt gegenüber dem Bund der Steuerzahler noch immer, dass die Außerbetriebnahme nur „vorläufig“ sei und an beiden Problemen gearbeitet werde. Dazu gehöre der Umbau bestehender Trockengutsilos für eine „Fremdschlammannahme“ und die Rekrutierung von Fachpersonal. Doch gerade Letzteres gestaltet sich – wie die Stadt zugab – sehr schwierig.
Das ist ein Fiasko – denn laut der Stadt Koblenz liegen die Kosten der Gesamtmaßnahme bei rund 17,5 Mio. Euro, der Anteil der eigentlichen Klärschlammvergasungsanlage bei ca. 7,8 Mio. Euro. Dazu kommen ca. 220.000 Euro pro Jahr an Wartungskosten, um die seit mehr als zwei Jahren stillgelegte Anlage im betriebsfähigen Zustand zu halten.
Der Bund der Steuerzahler fordert:
Koblenz wagte sich an ein teures Energieprojekt – hat aber nur gezeigt, wie man sich komplett verheben kann. Die Stadt sollte einen Verkauf der Anlage prüfen und so versuchen, ihre Verluste zu begrenzen. Ob wirklich in Eigenregie ausreichend Fachpersonal und Klärschlamm für den Betrieb akquiriert werden können, scheint nämlich höchst zweifelhaft zu sein.
2. Ungenutzter „Rotlicht-Container“
Die Stadt Trier verlegte den Straßenstrich vor Jahren in ein Gewerbegebiet. Dort stellte die Stadt im April 2023 einen Container auf, der ein WC und einen Aufenthaltsraum bietet. Den Schlüssel des verschlossenen Containers müssen sich die Prostituierten jedoch im Rathaus oder auf einem Amt abholen. Welch Überraschung – mehr als zwei Jahre später ist der Container noch immer ungenutzt, aber Trier zahlt fortgesetzt monatliche Miete dafür.
Trier (RP). Weil Sexarbeiterinnen in Trier nicht gern an publikumswirksamen Orten gesehen werden, verbannte die Stadt den Straßenstrich per Sperrgebietsverordnung ins Gewerbegebiet von Trier-West.
Als Ausgleich dafür, dass die Prostituierten ihrer Arbeit nun im nachts eher verwaisten Gewerbegebiet nachgehen sollen, stellte die Stadt im April 2023 in der Gottbillstraße einen Container auf. Dieser beinhaltet ein WC und einen Aufenthaltsraum – und bietet damit auch Schutz z. B. vor Regen und Kälte. Es war eine freiwillige Geste, um für „sichere Bedingungen“ zu sorgen, wie der Stadtrat meinte. Aber: Der Container ist stets abgeschlossen. Wenn eine Prostituierte ihn nutzen möchte, muss sie sich zuerst im Rathaus, Ordnungsamt oder Gesundheitsamt den Schlüssel abholen. Was könnte selbstverständlicher sein als das, dachten sich wohl die Entscheider.
Seit mehr als zwei Jahren steht der Container vollkommen ungenutzt herum. Nicht ein einziges Mal sprach – welch Wunder! – eine Prostituierte im Rathaus, Ordnungs- oder Gesundheitsamt vor, um den Schlüssel zu bekommen. Und dabei gab sich die Stadt wiederholt Mühe, die Prostituierten zu informieren, wie die Pressestelle dem Bund der Steuerzahler versicherte. Die Verwaltung geht davon aus, dass das „Anbieten sexueller Dienste“ weg von der Straße hin in das Internet sowie in Hotels und Privatwohnungen der Grund dafür sei, dass der Container nicht genutzt wurde – und nicht etwa der Umstand, dass der Schlüssel dafür im Rathaus abgeholt werden muss.
Allerdings kostet selbst ein leerstehender „Rotlicht-Container“ die Steuerzahler Geld, denn Trier hat den Container angemietet. Die jährliche Miete einschließlich Wasser, Ver- und Entsorgung kostet laut Stadt pro Jahr mehr als 5.600 Euro. Bis Ende 2025 werden das wohl Gesamtausgaben von rund 15.000 Euro sein.
Soweit es die Verwaltung betrifft, sollen noch die Sommermonate 2025 abgewartet und dann dem Stadtrat vorgeschlagen werden, den Container-Standort aufzugeben. Da die Kommunalpolitiker den Beschluss dazu getroffen haben, müssen sie ihn auch wieder aufheben.
Der Bund der Steuerzahler fordert:
Der Trierer „Rotlicht-Container“ gehört in die Kategorie „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“. Dass das Projekt in dieser realitätsfernen und bürokratischen Form nicht funktionieren würde, hätte man von Anfang an wissen können. Also jetzt bitte die Reißleine ziehen!
3. (Un-)Smarter Coworking-Space
An der Mosel Urlaub machen und nebenbei im angemieteten Büro noch etwas arbeiten: Mit seinem Coworking-Space-Projekt wollte das kleine Minheim hoch hinaus – und legte finanziell eine gewaltige Bauchlandung hin. Mehr als 200.000 Euro wurden in das gefloppte Projekt „investiert“.
Minheim (RP). Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch die kleinteiligste Kommunalstruktur in Deutschland aus. Zu ihr gehören mehr als 2.200 Ortsgemeinden, zu denen Minheim an der Mosel mit nur knapp 500 Einwohnern zählt. Die damalige Bürgermeisterin und der Gemeinderat wollten mehr Besucher in den Ort locken – auch mit der Möglichkeit, dass sie in der Moselgemeinde arbeiten können. „Coworking-Space“, so lautete das Zauberwort. Damit ist gemeint, dass sich z. B. Unternehmer und Selbstständige ein vollausgestattetes Büro anmieten und nach der Arbeit den Ort sowie die Gegend genießen können. Dass so ein Projekt die eigenen finanziellen Mittel der Gemeinde überfordern würde, war klar – aber wozu gibt es Fördertöpfe?
Im Rahmen des Modellvorhabens „Smarte.Land.Regionen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wurde der Landkreis Bernkastel-Wittlich als Modellregion ausgewählt – und dann das zum Landkreis gehörige Minheim im Mai 2022 von einer Fachjury als Modellgemeinde auserkoren. Ziel war es, das Dorfgemeinschaftshaus zu einem „lebendigen Dorfmittelpunkt“ zu machen. Dabei lag der Fokus auf der Entwicklung eines Coworking-Space im Dorfgemeinschaftshaus.
Nach dem ursprünglichen Plan sollte das Coworking-Space plus Gemeindebüro in einem Nebengebäude des Bürgerhauses untergebracht werden. Die Testphase am Bürgerhaus begann im Sommer 2022 mit Containern, in denen sich die Büroräume befanden. Dazu gab es mehrere Veranstaltungen zur Begleitung. Allerdings stellte sich dann heraus, dass sich das für den Coworking-Space vorgesehene Gebäude in einem schlechten baulichen Zustand befand. Um hohe Renovierungskosten zu vermeiden, fasste Minheim den Plan, das Gebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Um das Projekt „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“ jedoch nicht zu gefährden, fand die Ortsgemeinde als Interimslösung passende Räumlichkeiten im nahen Pflegedienst, wo im Juni 2023 ein kleines Coworking-Space mit Gemeindebüro eröffnet wurde.
Alles in allem hätte die Realisierung des ganzen Projekts inklusive Abriss und Neubau laut Presse wohl rund 1,4 Mio. Euro gekostet. Doch die kritischen Stimmen in Minheim häuften sich. Nach der Kommunalwahl 2024 änderten sich die politischen Mehrheiten und die Kritiker gaben nun den Ton an. Es folgte ein Kassensturz. Der neue Bürgermeister kritisierte im Herbst 2024 öffentlich, dass die laufenden Projektausgaben viel höher seien als die Einnahmen. Der Gemeinderat zog die Notbremse und alle Projektverträge wurden beendet.
Und wie sieht die Bilanz aus? Für das Coworking-Space-Projekt wurden bis zum Abbruch rund 208.000 Euro aufgewendet, davon ca. 108.000 Euro an Fördermitteln vom Bund und Landkreis sowie rund 100.000 Euro aus der Gemeindekasse. Die Fördermittel wurden aber nicht an Minheim ausgezahlt, sondern als Beratungs- und als Sachleistungen erbracht, etwa von der CoWorkLand eG.
Auf der Habenseite stehen wiederum magere Einnahmen von insgesamt rund 5.200 Euro durch die Vermietung des Coworking-Space an 22 Nutzer im Zeitraum von 2022 bis 2024. Was für ein finanzieller Flop!
Der Bund der Steuerzahler meint:
Das Coworking-Space-Projekt war für das kleine Minheim völlig überdimensioniert. Was in einer größeren Stadt vielleicht hätte funktionieren können, forderte in Minheim ein Debakel geradezu heraus. Gut, dass der finanzielle Schrecken von den Kommunalpolitikern selbst beendet wurde, bevor noch mehr Steuergeld verbrannt werden konnte.
4. Vom Dauer-Urlaub direkt in die Pension
Im Schwarzbuch 2022 kritisierte der Bund der Steuerzahler, dass die Landesregierung von Rheinland-Pfalz drei Staatssekretären teils sehr lange Sonderurlaube genehmigt hatte. Amtsbezüge erhalten die Dauerurlauber in dieser Zeit zwar nicht, aber die Sonderurlaubszeit wird auf die späteren Versorgungsbezüge angerechnet. Für den Ruhestand bedeutet das eine dickere Pension. Geändert hat die Landesregierung an diesem prinzipiellen Missstand jedoch nichts. Anfang 2026 wird sich ein Staatssekretär sogar nach rund zwölf Jahren Sonderurlaub direkt in die Pension verabschieden!
Rheinland-Pfalz. Im Staatsdienst von Rheinland-Pfalz geht es bisweilen recht abenteuerlich zu. So schafften es jahrelang beurlaubte Staatssekretäre in den Fokus der Öffentlichkeit. Staatssekretäre sind hohe politische Beamte, die, anders als Beamte auf Lebenszeit, unter Beachtung des Willkürverbots jederzeit aus ihrem Amt entlassen werden können. Insofern sind jahrelange Sonderurlaube unnötig! Der Bund der Steuerzahler hatte den Fall bereits in sein Schwarzbuch 2022 aufgenommen, die Landesregierung scharf kritisiert und ein Ende dieser Urlaubspolitik gefordert.
Doch in Rheinland-Pfalz ticken die Uhren anders – den Staatssekretären wurde Sonderurlaub eingeräumt, damit sie woanders arbeiten können! Diese Sonderurlaube dauern personenabhängig nun teils bis zu zwölf Jahre an! Für die Steuerzahler fallen zwar keine Amtsbezüge an, aber dafür wird den Dauerurlaubern die Zeit des Sonderurlaubs als ruhegehaltsfähige Amtszeit anerkannt, sodass sich die späteren Pensionen dadurch erhöhen.
Nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts sind längerfristige Beurlaubungen selbst aus wichtigem Grund nur ausnahmsweise anzuerkennen. Schon Beurlaubungen von sechs Monaten gelten als besonders lang. Darauf wies auch der Landesrechnungshof hin. Doch das sieht die Landesregierung anders – und wo kein Kläger, da kein Richter. Denn die Landesregierung behauptet einfach, dass die Rückkehr der beurlaubten Staatssekretäre in ihre Ämter vorgesehen sei und die konkrete Umsetzung im Einzelfall zu gegebener Zeit geprüft werde.
Doch die Steuerzahler werden für dumm verkauft: In einem Fall wurde der Sonderurlaub vor Erscheinen des Schwarzbuchs 2022 beendet – und zwar nicht durch Rückkehr ins Amt. Im zweiten Fall dauert der Sonderurlaub von Februar 2014 bis Januar 2026 – also rund zwölf Jahre! – und danach geht es direkt in den Ruhestand mit einer saftig erhöhten Staatspension. Im dritten Fall läuft der genehmigte Sonderurlaub von Mai 2021 bis Mai 2026. Allerdings finden im März 2026 die nächsten Landtagswahlen statt. Ob die künftige Landesregierung dieselbe teure Sonderurlaubspolitik für treue Parteigenossen verfolgen wird, bleibt aber abzuwarten.
Wie hoch die vom Sonderurlaub herrührenden zusätzlichen Pensionslasten ausfallen, konnte oder wollte die Staatskanzlei gegenüber dem Bund der Steuerzahler nicht abschätzen. Der Landesrechnungshof geht wiederum im Einzelfall von einer um bis zu 49.000 Euro erhöhten jährlichen Pension aus. Je nachdem, wie alt die Ruheständler werden, geht es also um sechs- bis siebenstellige Mehrausgaben, die aus den Sonderurlauben zulasten der Steuerzahler resultieren.
Der Bund der Steuerzahler fordert:
In einer Zeit zunehmender Politikverdrossenheit ist die Sonderurlaubspolitik der rheinland-pfälzischen Landesregierung bestens geeignet, das Vertrauen der Bürger weiter zu erschüttern. Was ein Arbeitnehmer nicht einmal in 45 Beitragsjahren an Rente erarbeiten kann, verschenkt die Landesregierung als Pension im Sonderurlaub einfach so.
5. Ade, Grüne Zimmer
Im Schwarzbuch 2024/2025 hatte der Bund der Steuerzahler die Aufstellung von drei „Mobilen Grünen Zimmern“ in der Landeshauptstadt Mainz als unnötige wie teure Klima-PR kritisiert. Noch im selben Monat nach Veröffentlichung der BdSt-Kritik gab die Stadtverwaltung bekannt, für 2025 auf die erneute Aufstellung der „Grünen Zimmer“ zu verzichten. Die Steuerzahler sparen so mindestens 100.000 Euro pro Jahr.
Mainz (RP). Mit der Aufstellung der „Mobilen Grünen Zimmer“ wollte die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Die „Grünen Zimmer“ sind mobile Schattenspender, deren zentrales Element eine Grünwand mit Spalierdach ist. Die Wand ist auf einem Abrollcontainer montiert, der als Wassertank und als Sitzfläche dient. Ein solarbetriebenes Bewässerungssystem versorgt die Pflanzen automatisch, der Wassertank im Unterbau wird etwa einmal die Woche gefüllt, das Monitoring erfolgt per Fernüberwachung.
Der Platzbedarf des „Mobilen Grünen Zimmers“ liegt bei fünf Meter mal 2,5 Meter. Mainz gönnte sich im Jahr 2022 erstmals ein „grünes Zimmer“ und erhöhte im Jahr 2024 deren Anzahl auf drei.
Allein die fünfmonatige Standzeit der drei „Grünen Zimmer“ ließ sich Mainz im Jahr 2024 rund 100.000 Euro kosten. Dies beinhaltete die Anzucht der Pflanzen im Vorjahr, um eine geschlossene Pergolenbegrünung zu erhalten, den An- und Abtransport sowie das Aufstellen der Container, die Pflege und Unterhaltung der Pflanzen inklusive des Austauschs ausgefallener Pflanzen oder Schäden durch Verlust und Vandalismus, die Kontrolle und Wartung des Bewässerungssystems sowie die Versicherung gegen Vandalismus.
Schon im Oktober 2024 hatte der BdSt in seinem Schwarzbuch den fragwürdigen Umweltnutzen, die hohen Kosten und selbst die Platzierung der „Grünen Zimmer“ kritisiert. Der Verschwendungsfall fand großes Medieninteresse auch außerhalb von Mainz. Dann ging es schnell – noch im selben Monat gab die Mainzer Stadtverwaltung bekannt, im kommenden Jahr auf eine erneute Aufstellung der „Grünen Zimmer“ zu verzichten.
Der Bund der Steuerzahler meint:
Die Mainzer Steuerzahler kann es freuen, dass die teure Klima-PR beendet wurde. Immerhin spart das der Stadtkasse – abhängig von der angenommenen Standzeit – locker 100.000 bis 200.000 Euro pro Jahr. Eine Stadt, die wirklich etwas für den Klimaschutz tun will, sollte besser auf mehr dauerhaftes Stadtgrün setzen.
Hinweis: Die Schwarzbuch-Fälle aus ganz Deutschland sind auf www.schwarzbuch.de einsehbar. Print-Exemplare des Schwarzbuches können kostenfrei beim BdSt Rheinland-Pfalz bezogen werden, solange der Vorrat reicht.