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Sargbestattung (Wahlgrab) im Landesdurchschnitt um 4% gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
© BdSt NRW

Friedhofsgebühren in NRW steigen deutlich

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 07.11.2025, Harald Schledorn

Sowohl Sarg- wie auch Urnenbestattungen sind in diesem Jahr teurer geworden. Der BdSt-Vergleich der Friedhofsgebühren untersucht die 30 größten Städte in Nordrhein-Westfalen:

=> Download: Tabelle Friedhofsgebühen 2025 [pdf]

BdSt-Gebührenvergleich 2025

Wer einen geliebten Menschen verliert, muss nicht nur Trauer bewältigen, sondern auch hohe Kosten stemmen. Die Friedhofsgebühren in Nordrhein-Westfalen steigen weiter, wie der Bund der Steuerzahler NRW in seinem jährlichen Vergleich unter den 30 Großstädten festgestellt hat. Im Landesdurchschnitt kostet eine Sargbestattung in einem Wahlgrab inzwischen 3.644 Euro – Tendenz steigend. Was Hinterbliebene wissen sollten und wo sich Vergleiche lohnen, erfahren Sie hier:

Friedhofsgebühren steigen doppelt so stark wie die Inflation

Eine Sargbestattung in einem einstelligen Wahlgrab kostet in diesem Jahr im NRW-Durchschnitt 3.644 Euro – ein Plus von 4 % gegenüber 2024. Damit liegen die Gebühren deutlich über der allgemeinen Preissteigerung von 2,3 %. Eine Urnenbestattung im Reihengrab ist mit 1.612 Euro im Durchschnitt nur halb so teuer. Kein Wunder also, dass immer mehr Menschen in NRW auf die Urnenbestattung umsteigen.

Die genannten Gebühren umfassen nur die städtischen Friedhofsgebühren (Grabüberlassung, Grabbereitung, Trauerhalle). Die Aufwendungen für den Bestatter, den Steinmetz und den Friedhofsgärtner sind noch nicht berücksichtigt und fallen zusätzlich an.

Große Unterschiede zwischen den Städten

Zwischen den NRW-Großstädten zeigen sich teils enorme Differenzen:

  • Leverkusen bleibt mit 5.273 Euro Spitzenreiter bei den Sargwahlgräbern.
  • Gütersloh ist mit 1.934 Euro am günstigsten.

Bemerkenswert ist, dass sich in Gütersloh die kirchlichen Friedhöfe offensichtlich positiv auswirken. Sie sorgen für Konkurrenz und halten die städtischen Gebühren im Zaum.

In einigen Städten blieben die Gebühren konstant oder sanken sogar leicht – etwa in Bonn (-10 %) oder Hamm (-3 %). Andere Städte wie z.B. Bottrop (+19 %), Oberhausen (+18 %) und Neuss (+12 %) meldeten kräftige Aufschläge.

Die Gründe für die teils drastischen Anstiege sind unterschiedlich:

  • In Neuss machen Personalkosten inzwischen 67 % der Gesamtkosten im Friedhofswesen aus.
  • In Bottrop sorgen Abfallentsorgungskosten für steigende Gebühren.

Urnengräber ebenfalls deutlich teurer

Auch beim Urnenreihengrab stiegen die städtischen Gebühren im Landesdurchschnitt um 5 %. Sie liegen jetzt bei 1.612 Euro. Auch hier gilt: Der Friedhofsgebührenvergleich berücksichtigt nur die Kosten für die Überlassung und Bereitung des Grabes sowie die Trauerhalle. Bestatter, Steinmetz und Friedhofsgärtner kommen extra, wie auch bei der Sargbestattung. Zusätzliche Kosten entstehen bei der Urnenbeisetzung für die Einäscherung. Auch die Einäscherungsgebühren müssen von den Angehörigen noch gezahlt werden. Diese Einäscherungsgebühren betragen zum Beispiel in Aachen 355 Euro, in Duisburg 394 Euro, in Düsseldorf 330 Euro, in Essen 280 Euro und in Hagen 270 Euro.  

Besonders auffällig sind die Steigerungen für eine Urnenbeisetzung in Bottrop (+78 %), Oberhausen (+21 %), Mönchengladbach (+19 %) und Neuss (+12 %). In Bonn dagegen sanken die Gebühren um 6 %.

In Bottrop sorgte die Einführung des sogenannten „Kölner Modells“ für eine regelrechte Kostenexplosion: Die Grabnutzungsgebühr für ein Urnenreihengrab stieg von 516 Euro (2024) auf mehr als 1.245 Euro (2025). Bei dieser Art der Berechnung fallen nicht nur Kosten für die Grabstelle an, sondern wird anteilig auch die Infrastruktur des Friedhofs berücksichtigt.

Trauerhallen und Verwaltungsgebühren: Große Preisspannen

Die Kosten für die Nutzung der Trauerhalle fallen je nach Kommune höchst unterschiedlich aus. In Gelsenkirchen kostet ein kleiner Feierraum 83 Euro, in Recklinghausen sind es 385 Euro für eine Trauerhalle.

Zusätzlich verlangen viele Friedhofsverwaltungen Verwaltungsgebühren etwa für die Genehmigung von Grabmalen oder das Bearbeiten von Grabnutzungsrechten. Der BdSt NRW kritisiert solche Zusatzkosten – insbesondere, wenn sie rein formaler Natur sind.

Tipp: Gebühren vorab vergleichen

Gerade in Zeiten steigender Kosten lohnt sich ein Gebührenvergleich zwischen kommunalen und kirchlichen Friedhöfen. Angehörige sollten sich daher frühzeitig informieren und Kosten transparent gegenüberstellen – pietätvoll und mit Blick auf die eigene finanzielle Belastung.Der BdSt NRW rät

  • Der Bund der Steuerzahler NRW warnt vor der Einführung des „Kölner Modells“ in weiteren Städten. Dieses Modell führt nachweislich zu drastischen Preissteigerungen, vor allem bei kleineren Urnengrabstätten.
  • Wer Gebühren angleichen möchte, sollte nicht Urnengräber verteuern, sondern prüfen, wie Sargwahlgräber günstiger werden können.
  • Die Verantwortung für die Höhe der Friedhofsgebühren liegt bei den Stadträten – sie beschließen die jeweilige Gebührensatzung.
     

Fazit:

Eine würdevolle Bestattung darf kein Kostenrisiko sein. Der BdSt NRW fordert die Städte auf, die Belastungen für Hinterbliebene zu begrenzen und die Gebührenstrukturen regelmäßig zu überprüfen – im Sinne der Bürger und ihrer Angehörigen.

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