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Familienentlastungsgesetz: Weitreichende Entlastungen fehlen!

Stellungnahmen & Eingaben / Familie 31.10.2018

Bürger und Familien sollen steuerlich entlastet werden. Dazu hat die Bundesregierung im Oktober 2018 den Entwurf des sogenannten Familienentlastungsgesetzes vorgelegt. Danach soll das Kindergeld pro Kind voraussichtlich ab 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat erhöht werden. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. Zur Freistellung des Existenzminimums und zum Ausgleich der kalten Progression werden außerdem der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben. Die Änderungen betreffen das Jahr 2019 und 2020. Der Bund der Steuerzahler hat sich sowohl zum Referenten- als auch zum Gesetzentwurf kritisch positioniert, denn die Freistellung des Existenzminimums muss der Gesetzgeber ohnehin vornehmen. Es handelt sich also nicht um politisch motivierte Entlastungen, sondern lediglich um die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Für Kinder soll der sächliche Kinderfreibetrag zwar etwas stärker steigen als erforderlich, weitere Regeln, beispielsweise zu den Kinderbetreuungskosten oder für volljährige Kinder in Ausbildung, werden aber nicht verbessert. Zudem wird die kalte Progression lediglich abgeschwächt, jedoch nicht vollständig beseitigt, wie Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) zeigen. Der Verband regt daher Nachbesserungen an.

Gemeinsame Stellungnahme des BdSt und DSi zum Gesetzentwurf.

Stellungnahme des BdSt zum Referentenentwurf.

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