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Erfolg für den Bund der Steuerzahler NRW

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Arbeitnehmer-News / Newsticker Nordrhein-Westfalen 16.06.2021, Janine Bergendahl

Gute Nachrichten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Sie erhalten künftig die Befugnis, ihre Mandanten vor den Verwaltungsgerichten in Fragen der Corona-Hilfen zu vertreten. Bereits im Februar 2021 hatte sich der Bund der Steuerzahler NRW dafür eingesetzt und am 25. Februar den Justizminister des Landes NRW, Peter Biesenbach, angeschrieben.

Im März forderte auch der Bundesverband des Bundes der Steuerzahler eine Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung: Präsident Reiner Holznagel schrieb an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht eine entsprechende Forderung. 

Unsere Argumentation: 

Im Zusammenhang mit der Beantragung der Corona-Hilfen, erfolgt bereits zwangsläufig eine ausführliche Vorbefassung der prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt) mit den Voraussetzungen der Hilfen im Einzelfall des Mandanten. Wird es dann erforderlich, einen Rechtsbehelf gegen den ergangenen Bescheid einzulegen, wäre es zweckmäßig und zielführend, die Vertretung im gerichtlichen Verfahren durch den vorbefassten prüfenden Dritten zu ermöglichen.

Für die Antragsteller ist die Situation ohnehin belastend genug. Daher meinen wir, dass es aus Kosten- und Effizienzgründen den Antragsstellern nicht zumutbar ist, ihnen aufzugeben, für das Rechtsbehelfsverfahren zusätzlich einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Auch die Möglichkeit, sich vor dem Verwaltungsgericht selbst zu vertreten, ist aufgrund der Komplexität des Antragsverfahrens und der Bedingungen der Hilfen keine Alternative. 

Nun die gute Nachricht: 
Am 10. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag eine entsprechende Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beschlossen.


Mit der Einfügung eines neuen Paragrafen (§ 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO) wird die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis ausdrücklich auf die Vertretung zu den Corona-Hilfen ausgeweitet. Bisher bestand diese Vertretungsbefugnis allein für Abgabenangelegenheiten. 

Die neue Regelung wird unmittelbar mit Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Lesen Sie hier: 
- Unser Schreiben an den NRW-Justizminister
- Unser Schreiben an die Bundesministerin
- Unseren Artikel in den NRW-Nachrichten (April 2021)

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