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Endspurt für die Steuererklärung

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 01.10.2021, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler: Frist endet in diesem Jahr am 1. November

Corona hat auch die Steuerwelt durcheinandergebracht. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wurde in diesem Jahr verlängert und endet am 1. November. Wer im vorigen Jahr Lohnersatzleistungen erhalten hat, z.B. Kurzarbeitergeld oder Entschädigungszahlungen, muss eine Steuererklärung abgeben. Wer im Home-Office gearbeitet hat, kann eine Pauschale geltend machen. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen bietet kostenlose Ratgeber an, die bei der Steuererklärung helfen.

Wer für das Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben muss, sollte jetzt loslegen: Am 1. November endet in diesem Jahr die wegen Corona verlängerte Abgabefrist. Durch die Pandemie sind mehr Menschen betroffen als sonst, so der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V.

Wer 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, muss eine Erklärung einreichen. Auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, beispielsweise weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren oder Quarantäne angeordnet wurde, muss eine Steuererklärung abgeben. Zwar sind Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld und Entschädigungszahlungen grundsätzlich steuerfrei, fallen aber unter den so genannten Progressionsvorbehalt, d. h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Viele Menschen haben im vergangenen Jahr im Home-Office gearbeitet. Sie können dafür eine Pauschale von bis zu 600 Euro geltend machen. Wurde die Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer erledigt, können möglicherweise die Kosten für das Zimmer bei der Steuerklärung abgesetzt werden. Es lohnt sich also auch, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. „Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück“, erklärt Ralf Thesing, Steuerexperte des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen.

Praktische Hilfe beim Ausfüllen der Formulare bieten die BdSt-Ratgeber „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2020“ und „Steuererklärung für Senioren 2020“. Sie können die Broschüren kostenlos beim Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. bestellen, telefonisch unter 0511 5151830 und per E-Mail an broschueren(at)steuerzahler-nub.de.

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