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DSi Rundschreiben Nr. 4/2022: Finanzierung parteinaher Stiftungen

DSi-Publikation / Rundschreiben 02.05.2022, Markus Kasseckert

Die amtierenden Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Arbeit und Finanzierung der parteinahen Stiftungen rechtlich besser abzusichern. Es ist bisher jedoch nicht zu erkennen, dass grundsätzliche Fragen nach der Rechtfertigung der Finanzierung und insbesondere ihrer Höhe in hinreichendem Maße gestellt werden. Mit der vorliegenden Untersuchung soll eine Grundlage geschaffen werden, um einen solchen Diskurs anzuregen.

DSi-Diagnose

  • Die Gleichzeitigkeit von Parteinähe und Parteiferne: Parteinahe Stiftungen führen ein Doppelleben. Wesentliche Voraussetzung ihrer öffentlichen Förderung und auch ihres Ansehens ist ihre rechtliche und tatsächliche Unabhängigkeit von den Parteien. Gleichzeitig sind Partei und Stiftung aber strukturell, personell und indirekt auch finanziell eng miteinander verflochten.
  • Die Finanzierung der parteinahen Stiftungen ist europaweit konkurrenzlos: Allein im Jahr 2021 sind bei den zuweisungsgebenden Bundesministerien Mittel i. H. v. knapp 590 Mio. Euro für die parteinahen Stiftungen veranschlagt. Hinzu kommen Mittel des BMBF für die Begabtenförderungswerke der Stiftungen.
  • Fehlende Stoppregel aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage: Von 1999 bis 2019 sind die Mittel für die parteinahen Stiftungen um insgesamt gut 110 Prozent gestiegen. Dem Aufwuchs der Fördermittel sind per se keine Grenzen gesetzt. Denn im Gegensatz zur (dynamischen) Deckelung der Parteienfinanzierung im Parteiengesetz, existiert bisher kein Stiftungsgesetz mit analogen Deckelungsregeln.
  • Keine nachvollziehbare Rechtfertigungsgrundlage für die Höhe der Mittel: Fraglos können die parteinahen Stiftungen einen veritablen Beitrag zur politischen und demokratischen Bildungsarbeit leisten. Allerdings fehlen bisher operationalisierbare Ziele und Erfolgskriterien, was insbesondere eine externe Evaluation ihrer Arbeit erschwert.

DSi-Empfehlungen

  • Der Bund sollte ein Stiftungsgesetz erlassen, in dem nicht nur operationalisierbare Erfolgskriterien der Stiftungsarbeit definiert werden, sondern v. a. auch eine Stoppregel für die Zuwachsraten der Zuschüsse eingefasst ist.
  • Eine zentrale Konsequenz des Gesetzes muss es sein, dass die Mittelvergabe für die Stiftungen von der Hinterbühne parteizentrierter Verhandlungen auf die Vorderbühne demokratisch-kritischer Aushandlungen gehoben wird.
  • Es bedarf einer grundsätzlichen und unabhängigen Evaluation und Totalrevision der Stiftungsarbeit im Inland und im Ausland. Dabei ist der Fokus auf Einsparmöglichkeiten und die Dekonstruktion von Doppelstrukturen zu legen. Parteinahe Stiftungen dürfen nicht zum parteipolitischen Selbstzweck verkommen.
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