
Landesbeilage Bayern Juli/August 2025
Landesbeilage Berlin Juli/August 2025
DSi Impuls Nr. 49: Mit schöner Prosa und kreativer Buchung in die Schuldenfalle
Heute wird im Bundestag das Errichtungsgesetz zum „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ in erster Lesung beraten. Seine verfassungsrechtliche Grundlage wurde noch mit Mehrheiten des alten Bundestages geschaffen. Sowohl unsere Analysen des Finanzplans bis 2029 als auch ein vom DSi in Auftrag gegebenes und nun vorliegendes Gutachten sehen darin massive Probleme.
DSi-Diagnose
Wie im vorangegangen DSi-Impuls festgestellt, hat der vorgestellte Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 sowie die Eckwerte bis 2029 unsere Befürchtung bestätigt, dass der neue Sonderschuldentopf ein Verschiebebahnhof für Investitionsausgaben ist. Denn die Investitionsquote aus dem Kernhaushalt wird bis 2029 gerade so konstant bei 10 Prozent gehalten, um noch die Zusätzlichkeitsbedingung zu erfüllen.
Dabei verwundert ein Blick auf die Planzahlen: Von 2026 zu 2029 steigen die Gesamtausgaben des Kernhaushalts von 519,5 Mrd. Euro auf 573,8 Mrd. Euro. Im gleichen Zeitraum sinken jedoch die nominalen Investitionsausgaben um 9,8 Mrd. Euro von 55,8 auf 46 Mrd. Euro. Die Investitionsquote, also der Anteil der Investitionsausgaben an den Gesamtausgaben aus dem Kernhaushalt, bleibt jedoch konstant bei ca. 10 Prozent. Wie kann das sein?
Hier kommt die kreative Buchung von Schwarz-Rot ins Spiel. Denn willkürlich werden von den Gesamtausgaben die Ausgaben der sogenannten Bereichsausnahme oberhalb von 1 Prozent des BIP abgezogen und nur vom Restbetrag die Investitionsquote berechnet. So schafft es die Regierung die Zusätzlichkeitsbedingung der Sonderschulden zu erfüllen, ohne allzu viel im Kernhaushalt umschichten zu müssen.
Zudem kommt ein vom DSi bei Prof. Dr. Friedrich Heinemann (ZEW) in Auftrag gegebenes und als DSi-Sonderinformation Nr. 8 veröffentlichtes Gutachten zu einem klaren Urteil: Das Errichtungsgesetz sichert in seiner vorliegenden Form weder die Zusätzlichkeit der Investitionen noch gewährleistet es eine wirkungsorientierte Steuerung oder eine konsequente Priorisierung. Damit drohen erhebliche Mitnahmeeffekte insbesondere auf Landes- und kommunaler Ebene, eine ineffiziente Mittelverwendung und ausbleibende Wachstumsimpulse. Ohne substanzielle Nachbesserungen bleibt die Legitimation für die hohen zusätzlichen Schulden fragwürdig.
DSi-Forderung
In seiner jetzigen Form ist es aus unserer Sicht fraglich, ob das Gesetz der Intention der Grundgesetzänderung gerecht wird. Wir fordern daher dringend Nachbesserungen. Die Zusätzlichkeit muss für das gesamte Volumen von 500 Mrd. Euro verbindlich abgesichert, eine Wirkungsorientierung mit eindeutigen Parametern operationalisiert und eine unabhängige Erfolgskontrolle eingeführt werden.
Die von uns ohnehin in Frage gestellten Sonderschulden drohen andernfalls umso mehr zu einem rein schuldengetriebenen Verschiebebahnhof zu verkommen.
Folgende DSi-Veröffentlichungen zu diesem Thema könnten Sie auch interessieren:
DSi-Impuls Nr. 48, DSi-Impuls Nr. 44, DSi-Impuls Nr. 43, DSi-Rundschreiben Nr. 3/2021