
Schuldenuhr in Baden-Württemberg läuft rückwärts
Bei den Kosten mit offenen Karten spielen!
Corona-Wirtschaftshilfen für das I. Quartal 2022
Mit der Überbrückungshilfe IV können Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen weiterhin Anträge auf Überbrückungshilfe stellen.
Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus und können wie bisher nur von prüfenden Dritten gestellt werden. Sonderregelung gibt es für die von den Weihnachtsmarktschließung betroffenen Unternehmen sowie für die Veranstaltungs- und Kulturbranche, die Reisebranche und Unternehmen der Pyrotechnik.
Auch die Neustarthilfe wird für die Monate Januar, Februar und März 2022 verlängert. Die FAQ dazu werden noch vorbereitet.
Einzelheiten können der Corona-Sonderseite unter www.steuerzahler.de/nrw/corona entnommen werden. Zudem informieren die Webinare zum Coronahilfen-Update immer über die aktuellen Entwicklungen.
Die nächsten Webinare finden am Montag, 24. Januar um 18 Uhr und am Montag, 7. Februar um 18 Uhr statt. Weitere Webinare finden Sie hier: www.steuerzahler.de/webinare