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Bund der Steuerzahler fordert Grundsteuer-Hotline zur Bürgerinfo

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 21.01.2022

Anstehende Feststellungserklärungen sorgen für erhöhten Informationsbedarf

Wegen der Grundsteuerreform werden die Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 ihre Erklärung zur Bestimmung des Grundbesitzwertes abgeben müssen. Und das, obwohl zu befürchten ist, dass bis dahin noch längst nicht alle Bodenrichtwerte ermittelt worden sind.

Derzeit erhalten einige Steuerzahler von ihren Kommunen Informationsbeilagen zu ihren Grundsteuerbescheiden, die auf die Folgen der Grundsteuerreform hinweisen. Die Steuerbürger werden dabei auf die eingerichtete Homepage www.grundsteuer-bw.de sowie auf die Möglichkeit der Chatkommunikation mit der Finanzverwaltung verwiesen.

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hat in einem Schreiben an Finanzminister Dr. Danyal Bayaz jetzt angeregt, im Land zusätzlich auch eine Telefon-Hotline zur Verfügung zu stellen, bei der Fragen unkompliziert geklärt werden können. „Weil sehr viele Grundstückseigentümer beispielsweise aufgrund ihres Alters nicht so gut mit dem Internet vertraut sind bzw. gar keinen Internetzugang haben, hielten wir dies für eine gute Lösung. Auch vor dem Hintergrund, dass quer durch die Bevölkerung hindurch ein erhöhter Informationsbedarf rund um die neue Grundsteuer bestehen wird“, macht der baden-württembergische BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich und verwies auf Thüringen, wo eine solche Hotline im Frühjahr bereits eingerichtet wird.

Zudem wirbt der Steuerzahlerbund in seinem Schreiben an den Finanzminister eindrücklich dafür, die Abgabe der Feststellungserklärungen zur Bestimmung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg in Papierform großzügig anzuerkennen. Im Gesetz vorgeschrieben ist hier zwar die elektronische Übermittlung, Härteanträge für die Abgabe in Papierform sind allerdings möglich. „Von der Grundsteuer sind sehr viele Steuerzahler betroffen, auch solche, die keine Einkommensteuererklärung abgeben und vor allem auch solche, die bisher noch nie eine Steuererklärung elektronisch übermittelt haben“, gibt Möller zu bedenken.

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