Aktualisierte Grundsteuer-Zahlen 2025: Mülheim an der Ruhr nicht mehr unter den Top Ten
Eine Zahl genügt, um eine Rangliste zu verändern. Bei unserer Auswertung des geplanten Grundsteuer-B-Aufkommens 2025 haben wir die Datengrundlage für Mülheim an der Ruhr aktualisiert – und siehe da: Die Platzierung verschiebt sich deutlich. Warum die Stadt nun nicht mehr zu den Top Ten gehört und was die aktuellen Zahlen im Städtevergleich zeigen, lesen Sie hier.
Transparente und belastbare Daten sind die Grundlage jeder sachlichen Debatte über kommunale Steuern. Bei der Auswertung des geplanten Pro-Kopf-Aufkommens der Grundsteuer B für das Jahr 2025 haben wir die Haushaltsansätze zahlreicher Städte und Kommunen miteinander verglichen und in unserer kommunalen Datensammlung veröffentlicht. Im Zusammenhang mit der Stadt Mülheim an der Ruhr sind wir dabei zunächst von einem Planansatz in Höhe von 60.500.000 Euro ausgegangen. Auf dieser Grundlage ergab sich ein rechnerisches Pro-Kopf-Aufkommen von 349,20 Euro und damit eine Platzierung unter den zehn Kommunen mit dem höchsten geplanten Pro-Kopf-Aufkommen.
Eine erneute Prüfung des veröffentlichten Haushaltsplans 2025 der Stadt Mülheim an der Ruhr hat jedoch ergeben, dass der dort ausgewiesene Haushaltsansatz für die Grundsteuer B 51.000.000 Euro beträgt. Daraus ergibt sich ein Pro-Kopf-Wert von 295,00 Euro. Mit dem aktualisierten Wert gehört Mülheim an der Ruhr nicht mehr zu den Top-Ten-Kommunen bei der geplanten Pro-Kopf-Belastung durch die Grundsteuer B und wird in der überarbeiteten Fassung „Der Kommunalen Datenbank 2025“ nicht mehr aufgeführt.
Der Vorgang zeigt, wie wichtig uns eine kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung kommunaler Haushaltsdaten ist. Für uns bedeutet Transparenz auch, Korrekturen offen darzustellen und unsere Veröffentlichungen entsprechend anzupassen. Die vollständig überarbeitete Datensammlung ist ab sofort erhältlich.