Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  5 Euro Bettensteuer pro Kopf in Düsseldo...
© robepco - Fotolia

5 Euro Bettensteuer pro Kopf in Düsseldorf

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 06.06.2023, Joscha Slowik

Nun soll auch in Düsseldorf eine Übernachtungssteuer/Beherbergungssteuer – auch Bettensteuer genannt – erhoben werden. Die Satzung zielt auf eine pauschale Erhebung von fünf Euro je Nacht und je Beherbergungsgast ab. Der BdSt NRW attestiert: hoher Verwaltungsaufwand, ungerechte Pauschale, Standortnachteil für Hotels und Gaststätten bei verhältnismäßig geringen Einnahmen für den Haushalt der Stadt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2022 gibt es Rechtssicherheit für die Kommunen bei der Beherbergungssteuer. Die Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen und auch die Ausnahme für Dienstreisen wurde aufgehoben. Von da an haben mehrere Kommunen von der Erhebung der Bagatellsteuer Gebrauch gemacht. Auch Düsseldorf möchte jetzt nachziehen.

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, auf diese Bagatellsteuer zu verzichten.

Die Einnahmen durch deren Einführung tragen nur spärlich zum Haushalt der Stadt bei. Hinzukommt jedoch, dass ein großer Mehraufwand damit verbunden ist. Elf zusätzliche Stellen müssen dafür geschaffen werden, um den Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen. Ein Sachaufwand in der Höhe von 68.000 Euro kommt auch noch hinzu. Bagatellsteuern sollen vor allem eine Lenkungswirkung erzielen und dienen nur selten zur wirklichen Verbesserung der Erträge. Die Lenkungswirkung ist jedoch fraglich, zumal die Steuer nicht zweckgebunden ist. Ob die Einnahmen der Tourismusförderung zugutekommen, kann zumindest angezweifelt werden.

Interessant ist zudem die Ausgestaltung der Bettensteuer: Während die meisten anderen Kommunen mit einem Prozentsatz rechnen, möchte die Stadt Düsseldorf eine feste Pauschale einführen. Das würde bedeuten, dass ein Gast in einer Jugendherberge prozentual deutlich mehr abführen muss als die Person, die in einem teuren Luxushotel unterkommt. Sozial verträglich ist das nicht.

Für die Hotels und Gaststätten bedeutet die Einführung, neben einem großen Verwaltungsmehraufwand, auch einen möglichen Standortnachteil gegenüber Betrieben in anderen Kommunen, in denen keine solche Steuer vorhanden ist. Gäste könnten sich Unterkünfte in benachbarten Kommunen suchen, in denen keine Bettensteuer auf den Preis aufgeschlagen wird. Fazit: Es gibt viele Gründe, die gegen die Einführung der Beherbergungssteuer sprechen. Der Bund der Steuerzahler NRW appelliert daher an den Düsseldorfer Stadtrat, darauf zu verzichten.

Lesen Sie auch:

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland