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Berlin/Bonn-Gesetz

Gesetzlich geregelte Steuergeldverschwendung

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Wenn Bundesbeamte mehrmals die Woche von Berlin nach Bonn und retour fliegen, dann ist die Rede vom geteilten Regierungssitz. Grundlage ist das Berlin/Bonn-Gesetz, das nach BdSt-Schätzung 20 Mio. Euro Steuergeld pro Jahr verschlingt. Diese Doppelstruktur ist nicht nur teuer, sondern auch ineffizient und bei den Beamten selbst höchst unbeliebt.

Seit 1994 arbeitet die Bundesregierung an zwei Standorten gleichzeitig – und das mehr schlecht als recht. Acht Bundesministerien und das Kanzleramt haben seitdem ihren ersten Dienstsitz in Berlin, sechs in Bonn. Zudem hat jedes Ressort seinen zweiten Dienstsitz in der jeweils anderen Stadt. Bis heute hält die Politik stoisch an dieser Zwangsteilung fest, obwohl das Berlin/Bonn-Gesetz seit Jahren offensichtlich gebrochen wird. zwar fordert das Gesetzt von der Politik, dass stets mehr als die Hälfte der Ministeriumsmitarbeiter in Bonn stationiert sein muss. In der Realität arbeiten aber schon seit 2008 mehr Beamte in Berlin als im beschaulichen Bonn. Mit steigender Tendenz. Inzwischen sind in der Hauptstadt sogar mehr als zwei Drittel der Ministeriellen tätig. Die damit einhergehenden Paradoxien kennen keine Grenzen: Obwohl das Verteidigungs- und auch das Umweltressort ihren ersten Dienstsitz in Bonn haben, arbeitet jeweils mehr als die Hälfte der Mitarbeiter am zweiten Dienstsitz in Berlin. Ebenso verfügen das Justizministerium mit nur 2,9 Stellen und das Kanzleramt mit 19 Stellen nur noch über eine Rumpftruppe an ihrem zweiten, rheinischen Dienstsitz. Doch Regierung und Bundestag, immerhin der Gesetzgeber, scheren sich um diesen jahrelangen Rechtsbruch nicht – das Ganze ist eine Farce!

180 Video-Talks pro Werktag

Deshalb werden jedes Jahr 40.000 teilungsbedingte Video-Konferenzen anberaumt, um die zersplitterte Ministerialbürokratie zwischen Spree und Rhein abzustimmen und am Laufen zu halten. Das entspricht durchschnittlich 180 Video-Talks pro Werktag! Und das, obwohl sogar eine Umfrage des Bundesumweltministeriums ergeben hat, dass 95 Prozent der Beamten in diesen Konferenzen keinen sinnvollen Ersatz für das persönliche Gespräch sehen.

Zusätzlich werden 500 separate Pendlerräume für die jährlich mehr als 30.000 hin- und herfliegenden Beamten in Berlin und Bonn vorgehalten, ergänzt um Doppelstrukturen für Post, Pförtner, Wachdienste, Kopierräume etc. In einem Jahr pendeln die Bundesbeamten so oft zwischen den beiden Städten hin und her, dass insgesamt zehn Jahre Reisezeit zusammenkommen – und damit enorme Kosten für die Steuerzahler. Dabei können die Beamten während ihrer Reisezeit noch nicht einmal effektiv arbeiten!

Der BdSt fordert

Das überkommene und rechtsleere Berlin/Bonn-Gesetz muss schnell abgeschafft werden. Da die meisten Ministerien inzwischen über großzügige Büro-Kapazitäten in Berlin verfügen, wäre ein Komplettumzug vom Rhein an die Spree zeitlich und finanziell zügig zu schultern.

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