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© BdSt NRW/Liebern/Ernst

Grundsteuer: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 16.04.2024, Hans-Ulrich Liebern

Sie haben Ihre Grundsteuerbescheide erhalten und überlegen, Einspruch einzulegen? Der BdSt NRW erklärt, wann dieser sinnvoll ist und in welchem Fall kaum Aussicht auf Erfolg besteht:

Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang ein Einspruch eingelegt werden. Dabei gilt als Zugangsfiktion: Datum des Steuerbescheides plus drei Tage. Beispiel: Die Bescheide tragen das Datum 08.04.2024. Zugang wird unterstellt am 11.04.2024. Ende der Einspruchsfrist ist der 11.05.2024. Da dies ein Samstag ist verschiebt sich die Frist auf den nächsten Wochentag, Montag, den 13.05.2024.

              ==> Grundsteuer-Einspruch-Entscheidungsbaum

Ein Einspruch ist immer dann sinnvoll, wenn der Grundsteuermessbetrag gestiegen ist oder die Bewertung im Grundsteuerwertbescheid falsch ist (siehe Entscheidungsbaum). Eine falsche Bewertung kann unter anderem auf folgende Kriterien zurückzuführen sein:

  • Art des Grundstückes falsch (z.B. Wohngrundstück statt gemischt genutztes Grundstück)
  • falsches Baujahr
  • falsche Grundstücksfläche
  • falsche Wohn- oder Nutzflächen
  • falsche Angaben zu den Garagen oder Tiefgaragenstellplätzen

Ein Einspruch kann auch dann eingelegt werden, wenn der Fehler dem/der Eigentümer/in selbst unterlaufen ist. Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, besteht die Möglichkeit, diesen Fehler durch eine fehlerbeseitigende Fortschreibung auch nachträglich zu beheben. Dazu wird eine erneute Erklärung mit dem Hinweis auf die fehlerbeseitigende Fortschreibung an das Finanzamt geschickt.

Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Kommune aufgrund der Anhebung der Hebesätze hat in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Bisher haben die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen nicht erkennen lassen, dass bei hohen Hebesätzen eine sogenannte erdrosselnde Wirkung für den Eigentümer vorliegt.

Bei Anhebung der Hebesätze können die Betroffenen ihre demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten zum Beispiel durch einen Einwohnerantrag oder Einwendungen gegen den Haushalt der Kommune geltend machen. Sinnvoll ist es dabei, wenn möglichst viele sich an solchen Aktionen beteiligen. Der Bdst NRW bietet Interessierten hierzu turnusmäßig kostenfreie Webinare an: "Einmischen & mitmischen: Wie Bürgerinnen und Bürger sich wehren und mitgestalten können" (etwa am 25.4.2024 ab 18 Uhr). BdSt-Mitglieder haben außerdem Zugang zum Webinar "Neues zur Grundsteuerreform" am 27.5.2024 ab 18 Uhr.

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