Unser Wohnnebenkosten-Vergleich
Die hohen und häufig weiter steigenden Wohnkosten empfinden die Bürger zunehmend als Belastung. Die Politik muss daher mehr tun, damit das Wohnen bezahlbar bleibt. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt auch der aktuelle BdSt-Wohnnebenkosten-Vergleich für die 16 Landeshauptstädte. Dieser verdeutlicht, wie stark ein 3-Personen-Haushalt mit Einfamilienhaus (120 m² Wohnfläche, 300 m² Grundstücksfläche) belastet wird.
Der BdSt-Wohnnebenkosten-Vergleich zeigt exemplarisch, wie hoch die staatliche Belastung des Wohnens ist. Aber auch die großen Kostenunterschiede zwischen den Städten sind auffällig. So sind die Wohnnebenkosten in Berlin (West) rund 55 Prozent höher als in Mainz. In vielen Städten gibt es daher Spielraum für Entlastungen. Doch in den letzten fünf Jahren ging die Entwicklung häufig in die falsche Richtung: 13 Städte sind teurer geworden, nur in 3 Städten sind die Wohnnebenkosten leicht gesunken. Es ist also Zeit für eine Trendwende!
Fazit
In den letzten Jahren ist die Belastung durch die Grunderwerbsteuer und die Wohnnebenkosten häufig stark gestiegen. Hier muss die Politik ansetzen und gegensteuern: Damit das Wohnen in Deutschland wirklich bezahlbar bleibt, müssen Mieter und Selbstnutzer spürbar entlastet werden.
Unsere Forderungen
Darf nicht teurer werden
Grundsteuer aufkommensneutral reformieren: Der BdSt plädiert für eine wertunabhängige Einfachgrundsteuer mit niedrigen Hebesätzen.
Eigenheim ermöglichen
Spürbare Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer: Kurzfristig sollte der Ersterwerb eines typischen Eigenheims steuerfrei gestellt werden. Zudem sollten generell die Steuersätze deutlich reduziert werden.
Stromsteuer senken
Der Stromsteuersatz, der den EU-Mindestwert um das 20-fache übersteigt, ist abzusenken.
Wohnnebenkosten senken
Die Mehrwertsteuer auf Energie sollte von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden, wie es bereits in anderen EU-Staaten der Fall ist.
Bauboom auslösen
Die Abschreibungsmöglichkeiten für Wohnimmobilien sollten verbessert und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Das würde einen Anreiz für zusätzliche Bauinvestitionen auslösen, was den Preisdruck zugunsten der Bürger dämpfen könnte.
Unsere Forderungen
Darf nicht teurer werden
Grundsteuer aufkommensneutral reformieren: Der BdSt plädiert für eine wertunabhängige Einfachgrundsteuer mit niedrigen Hebesätzen.
Eigenheim ermöglichen
Spürbare Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer: Kurzfristig sollte der Ersterwerb eines typischen Eigenheims steuerfrei gestellt werden. Zudem sollten generell die Steuersätze deutlich reduziert werden.
Stromsteuer senken
Der Stromsteuersatz, der den EU-Mindestwert um das 20-fache übersteigt, ist abzusenken.
Wohnnebenkosten senken
Die Mehrwertsteuer auf Energie sollte von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden, wie es bereits in anderen EU-Staaten der Fall ist.
Bauboom auslösen
Die Abschreibungsmöglichkeiten für Wohnimmobilien sollten verbessert und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Das würde einen Anreiz für zusätzliche Bauinvestitionen auslösen, was den Preisdruck zugunsten der Bürger dämpfen könnte.
Leere Versprechungen
Wohnen muss bezahlbar bleiben! Steuern und Abgaben machen das Wohnen jedoch immer teurer, stellt der Bund der Steuerzahler kritisch fest. Ob Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, hohe Stromnebenkosten oder steigende Müllgebühren: Oft ist der Staat selbst Kostentreiber für hohe Mieten oder zusätzlichen Kosten für das Eigenheim.
Die Politik verspricht seit Jahren gutes und bezahlbares Wohnen. Deshalb spannt sie Wohnungswirtschaft und Eigentümer zum Beispiel bei der Mietpreisbremse ein. Allerdings verdient der Staat am Wohnen ebenfalls ordentlich mit. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler, dass auch der Fiskus seinen Beitrag zu bezahlbaren Wohnraum leistet! Dazu zählt aus unserer Sicht eine maßvolle Grund- und Grunderwerbsteuerbelastung sowie Energiebesteuerung.
Grundsteuer
Die neue Bewertungsfrist für die Grundsteuer ist gestartet. Mit seinem wertebasierten Ansatz zieht das Bundesmodell einen gewaltigen Verwaltungsaufwand nach sich. Bis Ende 2024 hat die Finanzverwaltung die neuen Grundsteuerwerte und Messbeträge zu ermitteln. Das hängt u. a. auch von dem rechtzeitigen Einreichen der Feststellungserklärungen durch die betroffenen Eigentümer ab. Die Aufforderung zur Abgabe der zusätzlichen Steuererklärung über den Grundbesitz erfolgte bereits Ende März 2022 über eine öffentliche Bekanntmachung. Zusätzlich schreiben die meisten Länder die Grundstückseigentümer persönlich an und listen in diesem Informationsschreiben die nötigen Angaben für die Steuererklärung auf.
Weitere Informationen zu den Grundsteuerreform-Modellen von Bund und Ländern können auf unserer Grundsteuerseite im Internet abgerufen werden: https://www.steuerzahler.de/grundsteuer/.
Zudem wird ein Grundsteuerrechner entwickelt, mit dem Nutzer prüfen können, wie viel die neue Grundsteuer kostet, wenn die Hebesätze der Kommunen ab 2025 nicht geändert werden. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll schließlich nicht steigen. Dafür müssten die Kommunen aufkommensneutrale Hebesätze berechnen. Von weiteren Hebesatzsteigerungen sollten die Kommunen absehen. Sonst wird das die Steuerzahler weitere Millionen kosten. Wir plädieren dafür, dass die Länder von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, und fordern eine Einfach-Grundsteuer!
Grunderwerbsteuer
Wer Wohneigentum erwerben will, kommt an der Grunderwerbsteuer nicht vorbei. Die Politik hat die Belastungen weiter verschärft. Die Bundesländer können seit dem 01.09.2006 den Steuersatz eigenständig festlegen. Zuvor lag der Grunderwerbsteuersatz bundesweit bei 3,5 Prozent. In den meisten Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – ist das längst nicht mehr der Fall.
Seit 2006 gab es zahlreiche Steuererhöhungen, und der Grunderwerbsteuersatz ist auf bis zu 6,5 Prozent in einigen Bundesländern gestiegen. Zudem gibt es für die Mehreinnahmen begünstigende Regelungen beim Länderfinanzausgleich. Das beflügelt den Steuererhöhungswettlauf. Angesichts der gestiegenen Immobilienpreise ist das sehr ärgerlich. Die Grunderwerbsteuer hat den Ländern einen beispiellosen Geldregen beschert – zu Lasten der Steuerzahler. Innerhalb von zehn Jahren haben sich die Grunderwerbsteuereinnahmen von 5,3 Mrd. Euro (2010) auf 16,1 Mrd. Euro (2020) verdreifacht. Einen neuen Höchstwert mit 18,4 Mrd. Euro hat die Grunderwerbsteuer durch einen Anstieg von mehr als 14,2 Prozent im Jahr 2021 erreicht. Laut jüngster Steuerschätzung wird die Grunderwerbsteuer im Jahr 2022 rund 19 Mrd. Euro einbringen. Die Mehreinnahmen resultieren zum einen aus höheren Steuersätzen und zum anderen aus gestiegenen Immobilienpreisen. Dadurch werden die Eigenheim-Käufer bei der Grunderwerbsteuer doppelt belastet.
Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer würden einen Vermögensaufbau daher besonders für die Mittelschicht erleichtern. Deshalb fordern wir eine Steuerbefreiung bei Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum statt einer Freigrenze von lediglich 2.500 Euro. Entsprechende Absichtserklärungen im Ampel-Koalitionsvertrag, den Ländern eine flexiblere Gestaltung bei der Grunderwerbsteuer zu ermöglichen, müssen schnell in die Tat umgesetzt werden. Wir fordern: Auf lange Sicht müssen die fiskalpolitischen Anreize des Länderfinanzausgleichs zu Mehreinnahmen über die Grunderwerbsteuer beseitigt und die Steuersätze gesenkt werden!
Grunderwerbsteuersätze in den Bundesländern
Bundesland | Steuersatz in Prozent | Anzahl Steuersatzerhöhungen |
Baden-Württemberg | 5,0 | 1 |
Bayern | 3,5 | / |
Berlin | 6,0 | 3 |
Brandenburg | 6,5 | 2 |
Bremen | 5,0 | 2 |
Hamburg | 4,5 | 1 |
Hessen | 6,0 | 2 |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 | 2 |
Niedersachsen | 5,0 | 2 |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 | 2 |
Rheinland-Pfalz | 5,0 | 1 |
Saarland | 6,5 | 4 |
Sachsen | 3,5 | / |
Sachsen-Anhalt | 5,0 | 2 |
Schleswig-Holstein | 6,5 | 2 |
Thüringen | 6,5 | 2 |
Insgesamt* | 5,44 | 27 |
Quelle: eigene Recherche (Stand: Oktober 2020) * Steuersatz: ungewichteter Durchschnitt. |
Energiekosten
Energiekosten
Die Haushalte werden in diesem Jahr und wahrscheinlich künftig durch einen massiven Anstieg der Energiekosten belastet. Die Preisexplosion im Zuge des Ukrainekriegs und die damit verbundene Abkopplung vom russischen Gas erhöhen die Wohnnebenkosten drastisch. Die Wohnnebenkosten fallen noch höher aus, wenn zusätzlich die staatliche Belastung des Energieverbrauchs berücksichtigt wird. So werden die Heizenergie durch die Energie- und Mehrwertsteuer und der Stromverbrauch bis Juni 2022 noch durch acht verschiedene staatliche Abgaben belastet. Die Energiesteuern sowie die Mehrwertsteuer auf Heizstoffe müssten deutlich gesenkt werden, um die hohen Energiekosten aufzufangen. Ab Juli 2022 wird die EEG-Umlage nicht mehr von den Unternehmen und Verbrauchern gezahlt. Eine ausreichende Entlastung resultiert daraus jedoch nicht, auch wenn damit zumindest ein Anfang gemacht wird. Allerdings entfällt die EEG-Umlage nicht völlig, sondern wird aus staatlichen Mitteln finanziert. Somit werden die Steuerzahler langfristig weiterhin strapaziert, statt die derzeitige Situation für eine Reform der EEG-Umlage zu nutzen. Während 1998 die staatlichen Abgaben noch rund ein Viertel des Strompreises ausmachten, sind es heute bereits mehr als die Hälfte.
Die Gaspreise haben sich wegen der hohen Beschaffungs- und Vertriebskosten im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt. Das erhöht auch den Anteil an den staatlichen Abgaben wie der Mehrwertsteuer. Der CO2-Preis hingegen ist ein Festpreis und keine Steuer, deren Höhe von dem Gaspreis abhängt.
Die stark steigenden Energiepreise erhöhen die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer und damit die Steuereinahmen. Der BdSt betont: Das ist ein weiterer Grund, den Mehrwertsteuersatz für Heizstoffe auf 7 Prozent zu senken: Denn Heizstoffe sind lebensnotwendige Güter und sollten daher nur mit diesem ermäßigten Satz besteuert werden. Auch die Stromsteuer ist anzupassen. Sie sollte auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß, d. h. von derzeit 2,05 Cent/kWh auf 0,1 Cent/kWh, gesenkt werden.
Bestandteile des durchschnittlichen Strompreises für private Haushalte im Jahr 2020 (2.Halbjahr)
Strompreisbestandteile | in Cent/kWh | in Prozent | |||
Strompreis insgesamt | 30,91 | 100 | |||
Davon staatliche Abgaben | 15,73 | 50,9 | |||
EEG-Umlage | 6,76 | 21,9 | |||
Umsatzsteuer (16%) | 4,26 | 13,8 | |||
Stromsteuer | 2,05 | 6,6 | |||
Konzessionsabgabe | 1,66 | 5,40 | |||
Sonstige Umlagen* | 1,01 | 3,30 | |||
Davon sonstige Preisbestandteile | 15,18 | 49,10 | |||
Beschaffung/Vertrieb | 7,43 | 24,00 | |||
Netzentgelt/Abrechnung/Messung | 7,75 | 25,10 | |||
Quelle: BDEW (2020), S. 8; * Offshore-Haftungsumlage, KWK-Umlage, §19-Umlage, abLa-Umlage. Abweichungen durch Rundung. |